Medizinalhanf kann künftig verordnet werden

(fs/kib) Nach jahrelanger Debatte regelt das Parlament am heutigen Donnerstag den Umgang mit Cannabis als Medizin völlig neu. Krankenkassen müssen die Kosten im Regelfall erstatten.

19.01.2017

Arzt mit Cannabis
© Foto: megaflopp / stock-adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat bereits am Mittwoch den Weg frei gemacht für die Regelung von Cannabis als Medizin. Alle Änderungen im Ausschuss wurden einstimmig verabschiedet. Die abschließende Bundestagsberatung am heutigen Donnerstag ist daher nur noch Formsache.

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Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben künftig Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität oder mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.

Dies gilt dann, wenn entweder eine allgemein anerkannte Therapie nicht zur Verfügung steht oder nach der "begründeten Einschätzung" des behandelnden Arztes Medizinalhanf vorzuziehen ist. Gestrichen worden ist zudem die Vorgabe im Regierungsentwurf, dass Patienten zuvor "erfolglos austherapiert" sein müssen, bevor Cannabis verordnet werden kann.

Wichtig für Patienten im Rahmen der speziellen ambulanten Palliativbehandlung (SAPV): Hier müssen Kassen binnen drei Tagen über den Verordnungsantrag entscheiden.

Zudem werden Cannabis-Patienten verpflichtet, an einer Begleiterhebung teilzunehmen. Vertragsärzte müssen anonymisierte Daten ihrer Patienten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes entfällt für Patienten der Zwang, bei der Bundesopiumstelle des BfArM eine Ausnahmegenehmigung beantragen zu müssen. In rund 1000 Fällen ist dies bis Ende vergangenen Jahres genehmigt worden. Die Kosten mussten die Patienten bisher aus der eigenen Tasche zahlen. Im Schnitt waren dies bisher monatlich 540 Euro, in einzelnen Fällen bis zu 1800 Euro. 

Cannabis als Medizin
Im Betäubungsmittelgesetz wird die Anlage III so geändert, dass der Status zugelassener Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis unverändert bleibt, getrocknete Cannabisblüten und -extrakte aber verkehrs- und verschreibungsfähig werden.

Die Zahl der Versicherten, die künftig Anspruch auf Versorgung mit Cannabis haben, lässt sich nach Angaben der Bundesregierung nicht schätzen. Andererseits taxiert sie die Kostenersparnis für Patienten, die Cannabis nicht mehr selber zahlen müssen, auf 1,7 Millionen Euro pro Jahr.

Quelle: Ärzte Zeitung

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