Entlassmanagement: Die meisten Ausnahmeregelungen gelten weiter

(kib) Bereits Ende Mai beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, dass einige wegen der COVID-19-Pandemie getroffene Sonderregelungen vorerst weiter gültig sein sollen, unter anderem zu Entlassverordnungen. Anfang der Woche, am 29. Juni, wurde nun der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

03.07.2020

Ärztevisite im Krankenhaus
© Foto: tunedin / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)
Anzeige

Demnach gelten für die Verordnungsmöglichkeiten von Krankenhäusern bei der Entlassung eines Patienten weiterhin die flexibilisierten Regelungen: Im Rahmen des Entlassmanagements können Krankenhausärzte nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie, Heil- und Hilfsmittel verordnen sowie eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll. Der Belieferungszeitraum für Arzneimittelverordnungen beträgt weiterhin bis zu sechs statt drei Werktage.

Aktueller Podcast

Nicht verlängert wurden hingegen die Regelungen zur ausnahmsweisen Verwendung einer Pseudoarztnummer („4444444“ plus Fachgruppencode) auf BtM- und T-Rezepten im Entlassmanagement. Darauf weist nach einem Bericht der Deutschen Apotheker Zeitung der Apothekerverband Schleswig-Holstein hin.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellte in einer Mitteilung klar, dass die Geltungsdauer mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der damit verbundenen Regelungskompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit verknüpft ist. Das heißt, dass die weiterhin geltenden Ausnahmeregelungen nach derzeitigem Stand längstens bis zum 31. März 2021 gelten.

Quelle: G-BA, DAZ

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *