Gesetz stärkt Apotheken vor Ort

(kib) Der Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ und die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ haben heute, am 17. Juli, das Bundeskabinett passiert. Künftig erhalten Apotheken mehr Geld für zusätzliche Dienstleistungen und Notdienste.

17.07.2019

PTA erklärt einem Kunden den Beipackzettel
© Foto: Gerhard Seybert / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs:

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  • Für gesetzlich Versicherte gilt künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – unabhängig davon, ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke beziehen. Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren.
  • Apothekerinnen und Apotheker erhalten für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen extra Geld. Beispiele hierfür sind eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt.
  • Ärztinnen und Ärzte können zum Beispiel schwer chronisch kranken Patientinnen und Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen. Auf dieses Rezept können Apothekerinnen und Apotheker dann bis zu drei weitere Male das Arzneimittel abgeben. Das entlastet Versicherte und Arztpraxen.
  • Damit sich noch mehr Menschen gegen Grippe impfen lassen, bekommen Apothekerinnen und Apotheker die Möglichkeit, im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe zu impfen. Sie werden vorher dafür von Ärztinnen und Ärzten geschult.

Die wesentlichen Regelungen der Verordnung:

Um den Apothekerberuf weiterzuentwickeln, werden zwei Verordnungen überarbeitet.

  • In der Apothekenbetriebsordnung wird unter anderem der Botendienst der Vor-Ort-Apotheke gestärkt. Er soll nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein.
  • In der Arzneimittelpreisverordnung werden der Festzuschlag für Notdienste (insgesamt 50 Millionen Euro) und der Betrag, den Apotheken für die Abgabe von Betäubungsmitteln erhalten (15 Millionen Euro), erhöht. Die Erhöhung der Notdienst-Vergütung stärkt die Vor-Ort-Apotheken insbesondere in Regionen, in denen es nicht so viele Apotheken gibt.

Das Gesetz und die Verordnung sollen Anfang 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Hier finden Sie den Gesetzestext.

Quelle: BMG

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1 Kommentar

17.07.2019 - 15:31 Uhr
Kommentar von Joachim Schwendinger

Dies ist ein Spahn-Gesetz, das die Apotheker so nicht gewollt haben. Statt dessen hätte Spahn das im Koalitionsvertrag enthaltene, in drei Viertel aller EU-Länder gültige, RX-Versand-Verbot auf den Weg bringen sollen. Aber das hätte Spahns Freund "DocMorris" sicher nicht gefallen. Mit den Grippeimpfungen will er einen Keil zwischen Ärzte und Apotheker treiben. Da werden wir nicht mitmachen.