Hash-Codes ab 2022 Pflicht für alle Rezepturen

(cnie) Bei der Abrechnung von Cannabis-Rezepturen und Substitutionstherapien aus Fertigarzneimittel-Teilmengen und Auseinzelungen gibt es seit Juli neue Regelungen. Diese gelten ab nächstem Jahr für alle Rezepturen.

14.10.2021

Zahlen
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Was sich genau geändert hat, steht in der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V. Auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN hat der GKV-Spitzenverband die wichtigsten Infos zu den Hash-Codes zusammengefasst.

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Warum brauchen ab Januar 2022 alle Rezepturen einen Hash-Code zur Abrechnung?

  • Ab dem 01.01.2022 sind Verordnungen grundsätzlich als E-Rezept zu erstellen und abzurechnen. Dies gilt auch für Rezepturen. In den technischen Anlagen zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V sind die Voraussetzungen geschaffen worden, die Abrechnungsinformationen auch für Rezepturen elektronisch abbilden zu können. Da für eine Übergangszeit jedoch auch noch Papierrezepte ausgestellt und abgerechnet werden können, sind die entsprechenden Datenfelder aus dem E-Rezept bei der Abrechnung eines Papierrezeptes in einem elektronischen Zusatzdatensatz (Z-Datensatz) zu liefern. Der so genannte Hash-Code ist eine 40-stellige Zahlenfolge, die anhand der Informationen aus dem elektronischen Abrechnungsdatensatz gebildet und dann in die zweite und dritte Taxzeile des Papierrezeptes gedruckt wird. 

Wofür ist die neue Transaktionsnummer?

  • Die Transaktionsnummer ist eine neunstellige Ziffer, die auf das Verordnungsblatt aufgetragen wird und in den Hashcode eingeht. Sie verbindet das Verordnungsblatt mit dem elektronischen Zusatzdatensatz.

Was unterscheidet den Z-Datensatz vom Hash-Code?

  • Der Z-Datensatz ist der elektronische Datensatz, der die Abrechnungsinformationen aus dem Papierrezept enthält. Aus den Abrechnungsdaten dieses elektronischen Zusatzdatensatzes wird über einen bestimmten Algorithmus eine Zeichenkette mit 40 Stellen, der so genannte Hash-Code, erzeugt. Ändert sich eine Information aus dem elektronischen Datensatz, ändert sich auch der Hash-Code. In den Hashcode gehen außerdem das IK der Apotheke, eine Transaktionsnummer und ein Zeitstempel ein.

Welche Informationen kann der Z-Datensatz enthalten?

  • Im elektronischen Zusatzdatensatz sind Informationen zum Zeitpunkt der Herstellung, zum Herstellenden, den eingesetzten Stoffen bzw. Fertigarzneimitteln mit Pharmazentralnummern, Mengen und Preisen enthalten. Ebenfalls im Z-Datensatz abgebildet werden ggf. abrechenbare Gebühren. Nähere Informationen finden Sie in der oben verlinkten Technischen Anlage 1 zur Abrechnungsvereinbarung.

    Quelle: GKV-Spitzenverband

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    6 Kommentare

    22.06.2022 - 10:38 Uhr
    Kommentar von Katharina

    Hallo. Müssen dann auch alle Rezepturen übertragen werden wie bei Dronabinol? Bei uns herrscht Uneinigkeit Lg

    Antwort der Redaktion

    Hallo Katharina, Am 30. Juni endet die Übergangsfrist. Dann müssen zusätzlich zu den Cannabis-Rezepturen, Parenteralia und Substitutions-Fertigarzneimitteln alle Rezepturen nach den neuen Regeln abgerechnet werden, sofern sie auf Muster 16 verordnet sind. Also müssen ab Juli bei allen Rezepturen Hash-Codes und Zusatzdaten (Z-Daten) erstellt und übertragen werden. Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN


    23.05.2022 - 13:34 Uhr
    Kommentar von Peter

    Wie erzeuge ich den Hashcode, wenn ein importiertes Fertigarzneimittel in der Rezeptur eingesetzt wird?

    Antwort der Redaktion

    Sehr geehrter Peter, vom GKV-Spitzenverband haben wir folgende Antwort erhalten: Wird bei der Herstellung einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel eingesetzt, ist im so genannten ZDP-Segment vorrangig die tatsächliche Pharmazentralnummer der eingesetzten Fertigarzneimittelpackung anzugeben. Hat das eingesetzte Fertigarzneimittel keine Pharmazentralnummer, da es sich z. B. um ein importiertes Fertigarzneimittel handelt, ist im ZDP-Segment das entsprechende Sonderkennzeichen nach Anhang 1 der Technischen Anlage 1 anzugeben. Die Angabe von Sonderkennzeichen im ZDP-Segment ist zugelassen. Die entsprechenden Regelungen sind ebenfalls in der Technischen Anlage 1 unter Abschnitt 4.14.1 im Einzelnen erläutert. Ihre Redaktion von DAS PTA MAGAZIN


    06.05.2022 - 17:09 Uhr
    Kommentar von Jenny

    Hallo! Wie verfährt man mit Rezepturen, die man bei+ anderen Apotheken bestellt und dann mit Beschaffungskosten abrechnen würde, zB. Ciclosporin Augentropfen? Darf man nach wie vor beides zusammen auf das Rezept drucken, also Hash Code und Beschaffungskosten? Technisch ist es möglich.Die Beschaffungskosten tauchen nur nicht wie früher in einer einzelnen Zeile auf, da kein Platz mehr dafür ist. Ist das korrekt so? Liebe Grüße Jenny

    Antwort der Redaktion

    Nach §17 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind Apotheken verpflichtet, jede vorgelegte ärztliche Verordnung in angemessener Zeit zu beliefern (Kontrahierungszwang). Darüber hinaus muss jede Apotheke in der Lage sein, auch Rezepturarzneimittel herzustellen. Auch dazu regelt die ApBetrO konkret Anforderungen an die Räumlichkeiten, die Ausstattung, das Personal und die Herstellung. Bedient sich die Apotheke eines Herstellungsbetriebes oder bezieht sie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen Arzneimittel von anderen Apotheken und entstehen ihr dadurch zusätzliche Kosten, ist dies eine unternehmerische Entscheidung. Eine Abrechnung von Beschaffungskosten durch die GKV ist nur in dem sehr eng begrenzten Rahmen des § 8 Arzneimittelpreisverordnung („Sonderbeschaffung“) möglich. Die Technische Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V (s. Abschnitt 4.1.3a i.V.m. Abschnitt 4.14.1) regelt, dass Beschaffungskosten in den Fällen, in denen die Apotheke elektronische Zusatzdaten und einen Hash-Code zu übermitteln hat (z.B. bei Rezepturen), in den elektronischen Zusatzdaten zu übermitteln sind. Beim „Papierrezept“ wird dabei in die erste Abrechnungszeile des Taxfeldes das Sonderkennzeichen für die Rezeptur und der Preis der Einzelposition inkl. der Beschaffungskosten und in die zweite und dritte Abrechnungszeile des Taxfeldes der Hash-Code gedruckt. Die Zeile im Taxfeld des Papierrezeptes mit dem Sonderkennzeichen für die Beschaffungskosten und dem entsprechenden Taxbetrag entfällt somit. Quelle: GKV-Spitzenverband Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN


    30.04.2022 - 10:17 Uhr
    Kommentar von Mica

    Hallo, gilt dies auch für Rezepte mit Rezepturen vom Sprechstundenbedarf?

    Antwort der Redaktion

    Hallo Mica, vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben beim GKV-Spitzenverband nachgefragt und folgende Antwort erhalten: „Grundsätzlich sind die Daten, die in den Hash-Code eingehen auch für Rezepturen im Sprechstundenbedarf zu liefern. Derzeit ist dies jedoch von den entsprechenden Regelungen der Sprechstundenbedarfsvereinbarungen der regionalen Vertragspartner abhängig." Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN


    25.03.2022 - 14:35 Uhr
    Kommentar von Maxi

    Hallo, gilt die Hash-Code auch für nicht verschreibungspflichtige Rezepturen, z.B. für Kinder?

    Antwort der Redaktion

    Hallo, Maxi, vielen Dank für Ihre Frage. sofern die jeweilige Warenwirtschaft der Apotheke die Lieferung von Z-Daten und Hash-Code ermöglicht, sollte eine entsprechende Bedruckung der Papierrezepte und eine Generierung der Z-Daten vorgenommen werden. Dies gilt für alle Rezepturen, die zulasten der GKV auf einem Papierrezept verordnet werden. Die Übergangsfrist gilt bis zum 30.06.2022. Ab dem 01.07.2022 sind dann Z-Daten und Hash-Code auch für papiergebundene Verordnungen verpflichtend zu liefern. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN


    04.03.2022 - 11:32 Uhr
    Kommentar von Jens

    Rezepturen: Muss denn zusätzlich zum Hashcode weiterhin noch eine Aufstellung der einzelnen Bestandteile mit der Taxierung erfolgen?

    Antwort der Redaktion

    Hallo Jens, Laut Landesapothekerverband Baden-Württemberg ist es notwendig, beides auf dem Papierrezept zu drucken: Hash-Codes und Taxabrechnung. Viele Grüße Das Team von DAS PTA MAGAZIN