Rabattgutscheine: Inhaber trägt Veantwortung

(cnie) Weist ein Apothekeninhaber seine Angestellten an, auch beim Kauf von Rx-Medikamenten Rabattgutscheine auszugeben, riskiert er eine Abmahnung auf Unterlassung. Das erklärt Rechtsanwalt Dr. Roland Wiring gegenüber DAS PTA MAGAZIN.

21.08.2019

Rechtsanwalt Dr. Roland Wiring
© Foto: CMS Deutschland
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Apotheken ihren Kunden beim Kauf von rezeptpflichtigen Medikamenten keine Werbegeschenke machen dürfen. Die Richter in Karlsuhe lassen keine Ausnahme zu. "Der BGH wendet sich ausdrücklich gegen die Auslegung der Vorinstanz, wonach eine nur geringfügige Abweichung vom gesetzlich festgelegten Arzneimittelpreis – durch die Werbegabe in Form von Brötchen- oder Ein-Euro-Gutscheinen – nicht spürbar im Sinne des Gesetzes sei", erklärt Wiring.

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Der Gesetzgeber gehe vielmehr davon aus, dass jede gesetzlich verbotene Abweichung vom Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel geeignet sei, einen unerwünschten Preiswettbewerb zwischen den Apotheken auszulösen. Die eindeutige gesetzliche Regelung dürfe nicht dadurch unterlaufen werden, dass Verstöße als nicht spürbar eingestuft und damit als nicht wettbewerbswidrig angesehen würden. Weiterhin möglich bleiben die Ausnahmen, die im Heilmittelwerbegesetz geregelt sind. Dazu zählt insbesondere die kostenlose Abgabe von Kundenzeitschriften.

PTA wird nicht zur Verantwortung gezogen

Apothekenmitarbeiter brauchen keine Angst vor rechtlichen Konsequenzen zu haben, wenn ihr Chef sie dennoch anweist, weiter Rabattgutscheine auszugeben – auch bei rezeptpflichtigen Medikamenten. Klagt ein Mitbewerber oder die Wettbewerbszentrale auf Unterlassung, wird der Inhaber zur Verantwortung gezogen.

Interview zum BGH-Urteil

Das komplette Interview mit Heilmittelwerberecht-Experte Dr. Roland Wiring lesen Sie bei unserer Schwesterzeitschrift APOTHEKE + MARKETING.

Quelle: Dr. Roland Wiring / Wirtshcaftskanzlei CMS Deutschland

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1 Kommentar

01.07.2020 - 15:19 Uhr
Kommentar von Wüscher Martina

Ich finde es echt komisch, dass wir keinerlei Zugaben bei Rx-Produkten geben dürfen und Internet-Apotheken im Fernsehen damit werben, dass auf Kassenrezepte Boni von bis zu 15 € gewährt werden. Wie geht das zusammen???

Antwort der Redaktion

Hallo Frau Wüscher, Sie haben Recht, derzeit gibt es ein Ungleichgewicht zwischen ausländischen Versandapotheken und Vor-Ort-Apotheken in Deutschland, was die Gewährung von Boni auf Rx-Medikamente betrifft. Die Forderungen nach einem Verbot dieser Boni wird von Standesvertretern immer wieder gegenüber der Politik vorgetragen. Ihre Redaktion von DAS PTA MAGAZIN