Rezepturtipp: Austausch von Dermatika-Grundlagen

Es kann vorkommen, dass Sie im Rahmen der Plausibilitätsprüfung von Rezepturen eine vom Arzt oder der Ärztin verordnete Grundlage austauschen müssen. Sofern Sie in der gleichen Galenik bleiben, können Sie das theoretisch ohne Rücksprache tun.

Sicherheitshalber sollten Sie aber trotzdem immer mit dem verordnenden Arzt oder der Ärztin reden und diese informieren.

Das Deutsche Apothekenportal hat auf seiner Homepage die Arbeitshilfe „Anwendungsgebiete von Rezeptur-Grundlagen“ veröffentlicht. Die Tabelle zeigt, welche Dermatika-Grundlage (DAB, DAC/NRF, Handelspräparate) bei welcher Indikation eingesetzt werden können.

von Sarah Siegler
25.06.2025

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