Rezepturtipp: Bedenkliche Stoffe in einer Rezeptur?

Kennen Sie das? Ein Rezept flattert rein, aber beim Blick auf die Verordnung schrillen die Alarmglocken: Die Verordnung enthält einen bedenklichen Stoff!

Ganz wichtig für Ihren Apothekenalltag: Wenn eine Ärztin oder ein Arzt bedenkliche Stoffe verschreiben, gilt ein klares Herstellungs- und Abgabeverbot. Solche Rezepturen dürfen in der Apotheke nicht hergestellt werden.

Unsere Rezeptur-Expertin Sarah Siegler aus dem PTA Beirat von DAS PTA MAGAZIN bringt es im Video auf den Punkt und erklärt die rechtliche Lage.

Was ist also der beste Workflow für Sie? Sarah Siegler empfiehlt: Nehmen direkt Kontakt mit der Arztpraxis auf. Oft lässt sich im kollegialen Gespräch eine sichere und unbedenkliche Alternative finden.

von Sarah Siegler
14.09.2026

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