18. AMVVÄndV: Die Dosierung gehört bald aufs Rezept

Die gewichtigste Neuerung tritt jedoch erst am 1. November 2020 in Kraft: Ab dann müssen ärztliche Rezepte eine Dosisangabe des verordneten Medikaments beinhalten. Ausnahmen von dieser Pflichtangabe gibt es nur, wenn der Patient einen Medikationsplan erhält oder wenn er anderweitig schriftlich über die Dosierung informiert wurde und der Arzt dies auf dem Rezept vermerkt hat.
Fehlt die Dosisangabe, dürfen Apotheker sie in dringenden Fällen und wenn eine Rücksprache mit dem Arzt nicht möglich ist, eigenhändig ergänzen.
Hier geht es zur 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (18. AMVVÄndV).
Quelle: Ärzte Zeitung