2+1 statt 3+1: eine Impfstoffdosis weniger für Säuglinge

(kib) Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung für die Sechsfachimpfung im Säuglingsalter aktualisiert und empfiehlt jetzt das reduzierte "2+1-Impfschema". Dieses sieht – bei vergleichbarem Impfschutz – für die Grundimmunisierung von Säuglingen eine Impfstoffdosis weniger vor als beim bisherigen 3+1 Schema.

25.06.2020

Babyfüße ind Erwachsenenhänden
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Mit der Reduktion des Impfschemas verfolgt die STIKO die Ziele, den Impfplan zu vereinfachen, Arzttermine für Säugling und Eltern einzusparen und so die zeitgerechte und vollständige Umsetzung der Sechsfachimpfungen für Ärzte und Eltern zu erleichtern. Die verfügbaren Sechsfachimpfstoffe sind für beide Impfschemata zugelassen.

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Um einen sicheren Impfschutz zu vermitteln, ist es bei diesem reduzierten Impfschema besonders wichtig, frühzeitig im Alter von 8 Wochen mit der Impfserie der Grundimmunisierung zu beginnen und die folgenden Impfungen zu den empfohlenen Zeitpunkten im Alter von 4 und 11 Monaten durchzuführen.

Für einen zuverlässigen Langzeitschutz ist es besonders wichtig, zwischen der 2. und 3. Impfstoffdosis einen Abstand von mindestens 6 Monate einzuhalten (daher die Bezeichnung "2+1"). Es ist empfohlen, die Impfserie um den ersten Geburtstag abzuschließen, damit die Kleinkinder auch bei frühem Kindergarteneintritt geschützt sind.

Die Empfehlung der zeitgerechten Impfung galt auch schon für das 3+1 Schema (mit 3 Dosen in kurzem Abstand und 1 Dosis nach längerem Abstand), allerdings wurde in Deutschland gesehen, dass nur ein kleiner Anteil der Säuglinge zu den empfohlenen Zeitpunkten geimpft wird.

Frühgeborene, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren sind, sollten aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems weiterhin nach dem 3+1 Schema geimpft werden und Impfungen im Alter 2, 3, 4 und 11 Monaten erhalten.

Die Sechsfach-Impfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B. Die aktualisierte Empfehlung und die wissenschaftliche Begründung sind im Epidemiologischen Bulletin 26/2020 veröffentlicht.

Quelle: Robert Koch-Institut

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