Ab Ende September gibt es Geld für Botendienste

(kib) Die Apotheken in Deutschland können sich ab Ende September auf die Auszahlung einer einmaligen Pauschale von 250 Euro (netto) freuen, die ihnen per Gesetz für die Ausstattung des Botendienstes mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln zusteht. Die zugrundeliegende Vereinbarung zur Auszahlung ist nunmehr in Kraft getreten.

15.07.2020

Euroscheine im Fächer
© Foto: sp4764 / stock.adobe.com
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Die Abrechnung mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Auszahlung an die Apotheken wird der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mithilfe einer Beleihung durch das Bundesministerium für Gesundheit übernehmen.

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Das sieht die „Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV vor, die nunmehr in Kraft getreten ist.

In einer Mitteilung heißt es dazu von Seiten des DAV-Vorsitzenden Fritz Becker: „ [...]. Ich freue mich, dass wir ein unkompliziertes Procedere gefunden haben. Es ist kein Antragsverfahren nötig. Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung. Die 5 Euro Aufwandspauschale, die er dafür in Abzug bringen muss, halte ich für gut vertretbar.“

Quelle: ABDA

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