Ab Januar ist das E-Rezept Pflicht

(kib) Ab 01. Januar 2024 gilt nur noch das elektronische Rezept in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Doch es gibt immer noch ein paar Ausnahmen.

11.12.2023

Karikatur zum E-Rezept: Arzt vorm Laptop, Karl Lauterbach mit einem Papierstapel in der Hand
© Foto: Jürgen Tomicek, Werl
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Ärztinnen und Ärzte müssen ab dem 01. Januar 2023 für verschreibungspflichtige Medikamente ein elektronisches Rezept ausstellen, heißt es in einer Mitteilung der Gematik. Patientinnen und Patienten können dies dann per eGK, per App oder per Ausdruck in ganz Deutschland in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Damit gehört das „rosa Rezept“ in Papierform weitestgehend der Vergangenheit an.

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Das sind die Ausnahmen

Für bestimmte Personengruppen gilt das E-Rezept (noch) nicht. Hier gibt es weiterhin die bisherigen Verordnungen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Beihilfe
  • Versicherte von sonstigen Kostenträgern (z. B. Postbeamtenkrankenkasse, Bundeswehr)

Auch für bestimmte Medikamente und für Heil- und Hilfsmittel gilt das E-Rezept bisher noch nicht. Beispiele sind:

  • Betäubungsmittel
  • Dosierautomaten für die Substitutionstherapie
  • T-Rezepte
  • Sprechstundenbedarf
  • Hilfs- und Verbandmittel
  • (Blutzucker-)Teststreifen
  • bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung

Infos für Apotheken

Sie wollen sich nochmal vor dem Start auf den neuesten Stand bringen? Dafür hat die Gematik Erklärgrafiken und -videos, FAQs und Dokumente auf einer Themenseite „Für Apotheken“ zusammengestellt.

Erklärvideo: E-Rezept per Gesundheitskarte

Quelle: Gematik

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