Abda befürwortet geplante Änderungen am Medizinal-Cannabisgesetz

Mit der geplanten Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Online-Verordnungen von medizinischem Cannabis regulieren. Abda-Präsident Thomas Preis sagt dazu: „Das Anliegen der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Cannabisverordnung durch Ärztinnen und Ärzte und die anschließende Abgabe durch Apothekerinnen und Apotheker sicherer zu machen, begrüßen wir ausdrücklich. Arzneimittel sind keine handelsüblichen Konsumgüter und gehören nicht auf rein kommerziell ausgerichtete Handelsplattformen.“
Hintergrund ist demnach, dass die Importe von Cannabis zu medizinischen Zwecken „über das zu erwartende Maß hinaus“ angestiegen sind – viel stärker als Verordnungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das berichtet die Deutsche Presseagentur. Warken hatte bereits deutlich gemacht, dass sie den Anstieg mit Sorge sieht und Missbrauch bekämpfen will. Medizinal-Cannabis sei nicht für den normalen Konsum gedacht.
Kein Online-Versand von Cannabisblüten
Gesetzlich ausgeschlossen werden daher soll nun eine Verschreibung nur in einer Videosprechstunde. Der Online-Versand von Cannabisblüten soll ebenfalls unterbunden werden, stattdessen sollen sie in Vor-Ort-Apotheken mit Aufklärung und Beratung zu bekommen sein. Für Folgeverschreibungen soll gelten, dass in den vorigen vier Quartalen inklusive des aktuellen Quartals ein persönlicher Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt stattgefunden haben muss.
Wir halten es für extrem bedenklich, dass solche Plattformen lediglich der ‚Beschaffung‘ von Verschreibungen dienen.
Abda-Präsident Preis sagt dazu: „Wie im BMG-Entwurf richtig dargestellt ist, gibt es immer mehr Internet-Plattformen, auf denen Cannabis-Verordnungen nur nach dem Ausfüllen eines Fragebogens ausgestellt werden. Wir halten es für extrem bedenklich, dass solche Plattformen lediglich der ‚Beschaffung‘ von Verschreibungen dienen. Die ärztliche Entscheidung einer Arzneimitteltherapie mutiert so zu einem reinen Bestellvorgang. Eine persönliche, pharmazeutisch fundierte Beratung zu Cannabisblüten sollte mit Blick auf das hohe Suchtrisiko und Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen durch die Apotheke vor Ort stattfinden.“
Qualitative Beratung steht an erster Stelle
Der Abda-Präsident stellt zudem klar, dass Apotheker und Apothekerinnen nicht per se gegen digitale Versorgungslösungen ist: „Die Apothekerschaft beteiligt sich schon seit Jahren an der Weiterentwicklung digitaler Versorgungsmodelle. Beispiele dafür sind die Einführung des E-Rezept-Systems und die Einführung der elektronischen Patientenakte. Bei allen neuen Versorgungsentwicklungen muss aber sichergestellt sein, dass die hohe pharmazeutische Qualität, die individuelle Beratung und der Schutz der Patientinnen und Patienten an erster Stelle stehen.“
Quelle: Abda /dpa