Abda befürwortet geplante Änderungen am Medizinal-Cannabisgesetz

Für die Abgabe von Medizinal-Cannabis sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) künftig strengere Regeln gelten. Verschreibungen von Cannabisblüten soll es nur noch nach persönlichem Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt geben, wie aus einem Referentenentwurf des BMG hervorgeht. Abda-Präsident Thomas Preis begrüßt die geplante Regulierung.

16.07.2025

Cannabis-Produkte in einem Einkaufswagen
© Foto: Proxima Studio / Stock.adobe.com
Anzeige

Mit der geplanten Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Online-Verordnungen von medizinischem Cannabis regulieren. Abda-Präsident Thomas Preis sagt dazu: „Das Anliegen der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Cannabisverordnung durch Ärztinnen und Ärzte und die anschließende Abgabe durch Apothekerinnen und Apotheker sicherer zu machen, begrüßen wir ausdrücklich. Arzneimittel sind keine handelsüblichen Konsumgüter und gehören nicht auf rein kommerziell ausgerichtete Handelsplattformen.“

Aktueller Podcast

Hintergrund ist demnach, dass die Importe von Cannabis zu medizinischen Zwecken „über das zu erwartende Maß hinaus“ angestiegen sind – viel stärker als Verordnungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das berichtet die Deutsche Presseagentur. Warken hatte bereits deutlich gemacht, dass sie den Anstieg mit Sorge sieht und Missbrauch bekämpfen will. Medizinal-Cannabis sei nicht für den normalen Konsum gedacht.

Kein Online-Versand von Cannabisblüten

Gesetzlich ausgeschlossen werden daher soll nun eine Verschreibung nur in einer Videosprechstunde. Der Online-Versand von Cannabisblüten soll ebenfalls unterbunden werden, stattdessen sollen sie in Vor-Ort-Apotheken mit Aufklärung und Beratung zu bekommen sein. Für Folgeverschreibungen soll gelten, dass in den vorigen vier Quartalen inklusive des aktuellen Quartals ein persönlicher Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt stattgefunden haben muss.

Wir halten es für extrem bedenklich, dass solche Plattformen lediglich der ‚Beschaffung‘ von Verschreibungen dienen.Abda-Präsident Thomas Preis

Abda-Präsident Preis sagt dazu: „Wie im BMG-Entwurf richtig dargestellt ist, gibt es immer mehr Internet-Plattformen, auf denen Cannabis-Verordnungen nur nach dem Ausfüllen eines Fragebogens ausgestellt werden. Wir halten es für extrem bedenklich, dass solche Plattformen lediglich der ‚Beschaffung‘ von Verschreibungen dienen. Die ärztliche Entscheidung einer Arzneimitteltherapie mutiert so zu einem reinen Bestellvorgang. Eine persönliche, pharmazeutisch fundierte Beratung zu Cannabisblüten sollte mit Blick auf das hohe Suchtrisiko und Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen durch die Apotheke vor Ort stattfinden.“

Qualitative Beratung steht an erster Stelle

Der Abda-Präsident stellt zudem klar, dass Apotheker und Apothekerinnen nicht per se gegen digitale Versorgungslösungen ist: „Die Apothekerschaft beteiligt sich schon seit Jahren an der Weiterentwicklung digitaler Versorgungsmodelle. Beispiele dafür sind die Einführung des E-Rezept-Systems und die Einführung der elektronischen Patientenakte. Bei allen neuen Versorgungsentwicklungen muss aber sichergestellt sein, dass die hohe pharmazeutische Qualität, die individuelle Beratung und der Schutz der Patientinnen und Patienten an erster Stelle stehen.“

Quelle: Abda /dpa

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *