ABDA will pDL bekannter machen

(kib) Für fünf pharmazeutische Dienstleistungen, kurz pDL, gibt es seit bald zwei Jahren Geld von den Kassen. Dieses Angebot möchte die ABDA bekannter machen. Am 07. März startet daher eine Kommunikationsoffensive mit TV-Spots zur besten Sendezeit.

26.02.2024

PTA misst Kundin den Blutdruck
© Foto: Alexander Raths / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Im Rahmen der Offensive werden pharmazeutische Dienstleistungen mit einem neuen TV-Spot beworben. Dieser geht am 07. März an den Start. Darüber hinaus wird es eine neue Internetseite für Kundinnen und Kunden geben, auf der die Services vorgestellt werden, sowie Kommunikationshilfen für das Apothekenpersonal.

Aktueller Podcast

Fast täglich im ZDF

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Unser Spot wird an 22 Tagen im März fast täglich im ZDF zu sehen sein, zur besten Sendezeit direkt vor den heute-Nachrichten. In einem 20 Sekunden langen, sehr emotionalen Werbespot zeigen wir, wie Patientinnen und Patienten von den pharmazeutischen Dienstleistungen ihrer Apotheken vor Ort profitieren.“

Die neue Offensive sei ein weiterer, lang geplanter Schritt im Rahmen der Kampagne, heißt es weiter. Bisher hat die ABDA vor allem Anzeigen in Printmedien geschaltet und sich in der Pressearbeit in Fach- und Laienmedien engagiert. 

Um auch die Kommunikation für die Apothekenteams gegenüber den Kundinnen und Kunden zu erleichtern, können kostenlos Materialien zur Bewerbung der Dienstleistungen auf der ABDA-Kampagnenhomepage bestellen. 

TV-Spot wirbt für pDL

Fünf pDL

Seit Juni 2022 können Apotheken bei entsprechender Qualifikation pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) für fünf definierte Patientengruppen anbieten. Die Kosten dafür werden mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über den Nacht- und Notdienstfonds abgerechnet. Einige der Leitungen können auch PTA erbringen: Blutdruckmessen und das Erklären der richtigen Anwendung von Inhalatoren.

Wer hat Anspruch?

Kundinnen und Kunden haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie:

  • fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen,
  • gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie),
  • nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva),
  • einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen oder
  • gegen eine Atemwegserkrankung Medikamente zum Inhalieren erhalten.

Quelle: ABDA

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