Ärzte sollen Inhalativa klimabewusst verordnen

(kib) Es gibt eine neue S1-Leitlinie „Klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln“. Darin raten die Experten Medizinern dazu, bei der Verordnung entsprechender Medikamente die jeweilige CO2-Emission zu berücksichtigen und so den CO2-Fußabdruck im Gesundheitswesen deutlich zu verringern.

12.07.2022

Verschiedene Inhaler
© Foto: Svetlana Vysokos / Getty Images / iStock
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Bei inhalativen Arzneimitteln stehen die jeweiligen Wirkstoffe in der Regel in zwei Darreichungsformen zur Verfügung: als Dosieraerosol oder Pulverinhalator. Im Unterschied zu den Dosieraerosolen schädigen Pulverinhalatoren das Klima deutlich weniger, da sie keine Treibgase enthalten.

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Dieser Aspekt fand Eingang in die von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin in diesem Jahr veröffentlichten S1-Leitlinie „Klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln“.

Pulverinhalatoren für viele geeignet

Die Leitlinie gibt konkrete Hilfestellungen für die ärztliche Praxis. So sei zu berücksichtigen, dass die meisten Patienten mit Pulverinhalatoren gut zurechtkommen. Ist dennoch ein Dosieraerosol – insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren oder geriatrischen Patienten – erforderlich, findet sich in der Leitlinie eine entsprechende Entscheidungshilfe, die das Schädigungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) der Treibgase berücksichtigt und Alternativen aufzeigt.

Zudem wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Wechsel von einem Dosieraerosol auf einen Pulverinhalator den CO2-Fußabdruck der Behandlung deutlich verringert: Pro Jahr ergibt sich den Experten zufolge ein Einsparpotenzial von über 450 Kilogramm CO2.

Quelle: Ärzte Zeitung

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