Ampel schaltet für Cannabis auf Grün

(cw/kib) Der koalitionsinterne Dissens zur Cannabisfreigabe ist beigelegt. Einschneidende Änderungen an dem Gesetzentwurf gibt es keine mehr. In Kraft treten soll das Gesetz zum 01. April.

02.02.2024

Ampel mit grünem Cannabisblatt
© Foto: Maksym Yemelyanov / Zoonar / picture alliance
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Die Koalitionsfraktionen haben ihren Dissens zur Cannabis-Freigabe beigelegt. Das gaben die Vize-Fraktionschefs Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) gegenüber der Deutschen Presseagentur am Donnerstagabend bekannt.

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Gesetz soll zum 01. April in Kraft treten

Nun muss das Cannabisgesetz noch vom Bundestag verabschiedet werden. Das soll nach früherer Ankündigung des Bundesgesundheitsministers in der dritten Februarwoche passieren. Auch der Bundesrat, der das Vorhaben als zustimmungspflichtig erachtet, wird sich damit noch einmal abschließend befassen. Planmäßig soll das Gesetz zum 01. April in Kraft treten.

Cannabis wird aus BtM-Gesetz gestrichen

Wie es aus Koalitionskreisen jetzt heißt, wurden an dem Gesetzentwurf im Zuge der Einigung inhaltlich keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen.

Demnach bleibt es dabei, dass Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird. Eigenanbau (bis zu drei Pflanzen) und Besitz (bis zu 50 g) wird Erwachsenen erlaubt.

Im Juli sollen die ersten Cannabis-Anbauvereine starten, die die Droge kontrolliert an ihre Mitglieder abgeben. Im 100-Meter-Radius um Schulen, Kitas oder Sportstätten bleibt der Konsum untersagt.

Bayern kündigt Widerstand an

In einer ersten Wortmeldung aus Oppositionskreisen erklärte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach, die Bundesregierung habe „trotz Bedenken aus den eigenen Reihen ihre Pläne für eine Legalisierung von Cannabis nun finalisiert“.

Gerlach kündigte am Freitag einen „maximal restriktiven Vollzug des Cannabis-Gesetzes“ für Bayern an. Man sei entschlossen, „den Konsum so weit wie möglich zu verhindern“.

Die Planungen zur Einrichtung einer damit betrauten „zentralen bayerischen Kontrolleinheit“ kämen voran. Deren Aufbau hatte noch Gerlachs Vorgänger Klaus Holetschek angekündigt. Gerlach: „Die Kontrolleinheit soll zum Beispiel für die Erteilung von Erlaubnissen für Anbauvereinigungen zuständig sein und für deren Überwachung.“

Quelle: Ärzte Zeitung / dpa

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