AOKs übernehmen Mehrkosten bei Fiebersäften

(kib) Sind Eltern bei einer der elf AOKs versichert, müssen sie bei Ibuprofen- und Paracetamol-haltigen Fiebersäften für ihre Kinder ab sofort nichts mehr zuzahlen. Diese Ausnahmeregelung soll zunächst für die laufende Erkältungssaison bis Ende März 2023 gelten.

09.12.2022

Fiebermessung mit digitalem Fieberthermometer beim Kleinkind
© Foto: Suzi Media / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Wie der AOK-Bundesverband mitteilt, haben die elf AOKs beschlossen, bei Ibuprofen- und Paracetamol-haltigen Fiebersäften für Kinder ab sofort anfallende Mehrkosten zu übernehmen.

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Mehrkosten entstehen Versicherten dann, wenn der Preis der abgegebenen Präparate über dem Festbetrag liegt, der von den Kassen erstattet wird. „Wir wollen in der angespannten Situation für etwas Entlastung sorgen“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, in einer Mitteilung.

Forderung nach mehr Versorgungssicherheit

Angesichts der zunehmenden Lieferengpässe mahnt die Verbandschefin zudem effektive Maßnahmen für mehr Versorgungssicherheit im Arzneimittelbereich an. Hierzu hatte die AOK-Gemeinschaft bereits vor zwei Jahren Vorschläge gemacht: „Auch in Deutschland muss es endlich ein Frühwarnsystem mit verpflichtenden Meldungen der Hersteller zu Lieferschwierigkeiten geben, wie es bereits in anderen Ländern umgesetzt wird.

Außerdem sollten Bevorratung und Lagerhaltung bei Großhandel sowie pharmazeutischen Unternehmen ausgebaut werden. Bevor reflexartig an der Preisschraube zu Lasten der Beitragszahlenden gedreht wird, müssen diese Maßnahmen in der angekündigten Gesetzgebung erst einmal umgesetzt werden“, fordert Reimann.

Abrechnung noch nicht final geklärt

Und wie wird abgerechnet? DAS PTA MAGAZIN hat beim AOK-Bundesverband nachgefragt und am 12.12.22 folgende Antwort erhalten:

Die AOKs haben bezüglich der von Ihnen angekündigten Übernahme der Mehrkosten für die Fiebersäfte kurzfristig den Kontakt mit den Apothekerverbänden aufgenommen, um eine möglichst aufwandsarme Umsetzung sowohl für die Versicherten als auch die Apotheken zu klären. Dabei wird eine Ablösung der Mehrkosten bereits in der Apotheke angestrebt. Soweit Versicherte die Mehrkosten jedoch zunächst bezahlt haben, werden ihnen diese erstattet.

Quelle: AOK-Bundesverband

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