Apotheken dürfen Corona-Antigentests durchführen

(cnie) Nach einem anfänglichen Hin und Her stellt die ABDA nun klar: Apotheken dürfen bei symptomfreien Patienten Antigentests zur Feststellung einer Corona-Infektion durchführen. Der Verkauf von Selbsttests an Laien ist in Apotheken nach wie vor verboten.

22.12.2020

Teströhrchen in einem Tragegestell
© Foto: ROBINUTRECHT / ROBIN UTRECHT / picture alliance
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„Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien steht es jedem Apothekenleiter frei, Antigentests durchzuführen. Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Die Kosten für Antigentests bestimmt jede Apotheke eigenständig; die Kunden müssen aus eigener Tasche bezahlen.

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PoC-Tests sind nicht Pflicht

In der Vergangenheit hatte es teils unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Frage gegeben. Vergangene Woche haben sich Bund und Länder auf die gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik, auch Point-of-Care-Tests (PoC-Tests) genannt, gibt es jedoch nicht.

Bis vor kurzem war laut Paragraph 24 des Infektionsschutzgesetzes die Testung auf lebensbedrohliche Erkrankungen wie COVID-19 nur Ärzten erlaubt. Dieser Arztvorbehalt wurde durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im November 2020 aufgehoben. Auch Apotheker oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürfen nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen.

Quelle: ABDA

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