Apothekenangestellte profitieren von Änderungen

(kib) Mit dem 01. Januar 2023 gibt es einige gesetzliche Änderungen und steuerliche Erleichterungen, die auch für Apothekenangestellte interessant sind. Die Apothekengewerkschaft Adexa gibt einen Überblick.

29.12.2022

Kalenderblatt Januar 2023
© Foto: RRF / stock.adobe.com
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Jahr für Jahr passen Finanz- und Sozialpolitiker die Beitragsbemessungsgrenze an. Sie sagt aus, bis zu welcher Höhe Bruttolöhne zur Berechnung von Beiträgen der Sozialversicherung herangezogen werden. Zum 01. Januar 2023 wird sie in den westlichen Bundesländern von 7050 auf 7300 Euro und im Osten Deutschlands von 6750 auf 7100 Euro ansteigen.

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Steuerliche Erleichterungen

Für Apothekenangestellte lohnt sich zudem ein Blick auf Änderungen im Steuerrecht. Der Pauschbetrag bei Werbungskosten wird von 1200 Euro auf 1230 Euro erhöht. Und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt von 4008 Euro auf 4260 Euro. Beim Sparer-Pauschbetrag für Zins- und Kapitaleinkünfte hebt der Fiskus die Werte ebenfalls an – von 801 Euro auf 1000 Euro.

Mehr Kindergeld – höhere Freibeträge

Familien wiederum können sich über eine Anpassung des Kindergeldes freuen. Sie bekommen ab Januar für die ersten drei Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Zuvor waren es 219 Euro für das erste und zweite Kind sowie 225 Euro für das dritte Kind. Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat wie bisher 250 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von 8548 auf 8952 Euro pro Jahr.

Höhere Grenze für Midijobs

Eine weitere Änderung betrifft Kolleginnen und Kollegen mit Midijobs, also Arbeitsverhältnissen jenseits der Minijob-Grenze. Zum 01. Januar 2023 wird die Obergrenze auf 2000 Euro pro Monat angehoben. Erst ab diesem Wert werden Sozialabgaben in voller Höhe fällig. Die letzte Anpassung hat der Gesetzgeber zum 01. Oktober 2022 vollzogen – von zuvor 1300 auf 1600 Euro.

Basis-Rentenzahlungen vollständig absetzbar

Basis-Rentenbeiträge können stärker denn je als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab Januar steigen die Beträge auf 26528 Euro bzw. 53056 Euro bei Verheirateten. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung sollen davon künftig 100 Prozent absetzbar sein, 2022 waren es 94 Prozent.

Höhere Förderbeträge bei der betrieblichen Altersvorsorge

Auch der steuerliche Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verbessert sich im neuen Jahr. Angestellte können monatlich 584 statt zuvor 564 Euro in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds stecken. Der sozialversicherungsfreie Förderbetrag im Rahmen einer Entgeltumwandlung steigt von monatlich 282 auf 292 Euro.

Krankenversicherungsbeiträge steigen

Bei allen Entlastungen gibt es auch etwas, was teurer wird: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Der Wechsel von Angestellten in die private Krankenversicherung ist ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66600 Euro möglich (2022: 64350 Euro).

Quelle: Adexa

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