App auf Rezept für Diabetiker und Raucher

(kib) Zwei neue Zulassungen, zwei neue Zielgruppen: Auch Diabetiker und Raucher können nun digitale Unterstützung auf Kassenkosten in Anspruch nehmen. Damit steigt die Zahl der auf Rezept erhältlichen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf 19.

12.08.2021

Arzt erklärt Patientin eine App-Anwendung
© Foto: SDI Productions / Getty Images / iStock
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Esysta (PZN: 17582851) ist eine digitale Gesundheitsanwendung für insulinpflichtige Diabetiker. Die App erleichtert das Diabetesmanagement durch automatischen Datenimport aus Blutzuckermessgeräten und Insulinpens in ein digitales Tagebuch. Ärzte können die erfassten Daten der Patienten jederzeit einsehen – vorausgesetzt die Patienten geben die Daten entsprechend frei.

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Der medizinische Nutzen der DiGA ist laut Hersteller in einer Studie mit der AOK Nordost nachgewiesen worden. Den Angaben des BfArM zufolge haben dabei 215 Patientinnen und Patienten Esysta für mindestens zwölf Monate genutzt. Im Mittel sei dabei eine Absenkung des HbA1c-Wertes um 0,9 Prozent erreicht worden. Die Senkung des HbA1c-Wertes gehe dabei über den als klinisch relevant erachteten Wert von 0,3 Prozent heraus.

Patienten mit Typ-2-Diabetes, die ausschließliche orale Antidiabetika einnehmen und kein zusätzliches Insulin spritzen müssen, gehören nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hingegen nicht zur Patientengruppe der DiGA.

Nichtraucher-Coaching

Die DiGA „NichtraucherHelden“ (PZN: 17575561 und 17575578) soll Patienten dabei unterstützen, ihre Tabakabhängigkeit zu überwinden. Verschreibungsfähig ist die DiGA für Patienten mit der Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom“. Die App begleitet Patientinnen über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg mit einem kognitiv-verhaltenstherapeutischen Nichtrauchercoaching.

Die DiGA-Zulassungen für Esysta und Nichtraucherhelden sind zunächst nur vorläufig erfolgt. DiGA, die vorläufig in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen wurden, konnten einen positiven Versorgungseffekt noch nicht hinreichend darlegen. Die Zulassung zur Erprobung ist zwölf Monate gültig – mit Option auf Verlängerung um weitere zwölf Monate. Während dieser Zeit müssen die Hersteller den positiven Versorgungsnachweis ihrer DiGA wissenschaftlich belegen.

Hier geht es zum DiGA-Verzeichnis des BfArM.

Quelle: Ärzte Zeitung

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