Assistierte Telemedizin in Apotheken: Startschuss zum 1. Juli 2026

Der Weg für die assistierte Telemedizin in Apotheken ist frei: Ein Schiedsspruch regelt nun die Vergütung dieser neuen Versorgungsleistung. Ab dem 1. Juli 2026 können Patienten Videosprechstunden und medizinische Ersteinschätzungen direkt vor Ort in ihrer Apotheke nutzen.

von Kirsten Bechtold
08.05.2026

Frau nimmt assistierte Telemedizin in Anspruch.
© Foto: Melinda Nagy / stock.adobe.com
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Schiedsspruch klärt Honorierung für Apotheken

Nach intensiven Verhandlungen hat das Schiedsverfahren die Weichen gestellt. „Der Schiedsspruch macht den Weg frei für die assistierte Telemedizin in den Apotheken“, erklärt Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des Deutschen Apothekerverbands (DAV).

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Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Vereinbarung noch formal bestätigen muss, herrscht Zuversicht. Für Apotheken ist dieser neue Service ein Beleg für ihre zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung: Sie bieten digitale Kompetenz direkt in der Nachbarschaft.

Digitalisierung wird in der Apotheke erlebbar – ganz im Sinne der Strategie "Gemeinsam Digital 2026" des Bundesgesundheitsministeriums.
Dr. Jan-Niklas Francke, Vorstandsmitglied des DAV

Praktischer Nutzen: Videosprechstunde und Ersteinschätzung

Die assistierte Telemedizin umfasst insbesondere das strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren. Patientinnen und Patienten können in den Beratungsräumen ihrer Apotheke eine Videosprechstunde wahrnehmen. Die Apotheke schafft hierfür die sichere technische Umgebung und unterstützt bei der Kommunikation mit der Arztpraxis.

Rechtlicher Hintergrund und nächste Schritte

Grundlage für das neue Angebot ist das Sozialgesetzbuch (§ 129 Absatz 5h SGB V), das Versicherten einen Anspruch auf assistierte Telemedizin einräumt. Da sich der DAV und der GKV-Spitzenverband zunächst nicht auf alle Vergütungsdetails einigen konnten, entschied die Schiedsstelle am 16. April 2026.

Die aktuellen Fakten zum Vertrag:
  • Status: Dem BMG zur Prüfung vorgelegt (Einspruchsfrist: ein Monat).
  • Abschluss: Finale Bestätigung durch die DAV-Mitgliederversammlung steht bevor.
  • Vergütung: Geplant ist eine Pauschale (anfangs ca. 30 Euro), die sowohl die Arbeitsleistung als auch die Technik abdeckt.

Durch diesen Schritt sparen Patienten weite Wege zur Arztpraxis und profitieren von der fachlichen Begleitung durch das Apothekenpersonal.

Quelle: Abda, u. a.

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