BfArM startet Verkauf von Cannabis aus Deutschland

(cnie) Am 7. Juli 2021 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den staatlichen Verkauf von Cannabis zu ausschließlich medizinischen Zwecken an Apotheken gestartet. Das medizinische Cannabis kommt aus deutschem Anbau und wird für 4,30 Euro pro Gramm verkauft.

07.07.2021

Cannabisblatt
© Foto: SEASTOCK / Getty Images / iStock
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Apotheken können dann über das Portal www.cannabisagentur.de medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Arzneimittelqualität zur Versorgung der Kunden kaufen. Das medizinische Cannabis wird im Auftrag der Cannabisagentur des BfArM von drei Unternehmen in Deutschland angebaut und vom BfArM über ein Distributionsunternehmen vertrieben. Der Verkauf vom BfArM an Apotheken erfolgt zu einem Preis von 4,30 Euro pro Gramm. Dabei erzielt das BfArM keine Überschüsse. Bei diesem Preis werden lediglich die beim BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt.

Dossier Cannabinoide

Das "Cannabis-Gesetz" ist seit dem 10. März 2017 in Kraft. Seither können Medizinal-Cannabisblüten und Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf BtM-Rezepten verschrieben werden. Für das Dossier Cannabinoide haben wir Aktuelles zum Thema für Sie aufbereitet und Stimmen aus der Praxis eingeholt.

Deutsches Cannabis ergänzt Importe

Bislang haben Apotheken medizinisches Cannabis aus Importen bezogen. Dies wird auch weiterhin möglich sein. Anders als der Anbau in Deutschland, wird der Import vom BfArM nicht in der Menge gesteuert. Ziel des Anbaus in Deutschland ist es, zusätzlich zur Versorgung der Kunden beizutragen. Die vom BfArM im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens beauftragte deutsche Anbaumenge von 10 400 kg medizinischem Cannabis ist auf vier Jahre mit jährlich jeweils 2600 kg verteilt. Bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge durch das BfArM war auch zu berücksichtigen, dass medizinisches Cannabis von den Apotheken nicht nur von der Cannabisagentur, sondern weiterhin auch von Importeuren bezogen werden kann.

Ärzte können seit 2017 medizinische Cannabisblüten oder medizinischen Cannabisextrakt in pharmazeutischer Arzneimittelqualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Die Abgabe medizinischen Cannabis erfolgt ausschließlich in Apotheken auf Vorlage des Betäubungsmittelrezeptes.

Quelle: BfArM

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