Bundesamt dämpft Hanf-Hype

(kib) Cannabidiol-haltige Produkte sind auch weiterhin nicht als Lebensmittel zugelassen. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hin. Zulassungsanträge für entsprechende Produkte als Novel Food werden derzeit geprüft. Bis zum Abschluss der Prüfungen sei jedoch unklar, ob CBD-haltige Produkte tatsächlich als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden können.

16.12.2020

Arrangement aus Hanfblättern, CBD-Tropfenflaschen und Kapseln
© Foto: MysteryShot / Getty Images / iStock
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Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 19. November 2020 festgelegt, dass der aus der Hanfpflanze extrahierte Wirkstoff Cannabidiol (CBD) nicht als Suchtstoff einzustufen ist. Die Europäische Kommission hat daraufhin die EU-Mitgliedstaaten informiert, dass – dem Urteil folgend – CBD-haltige Produkte Lebensmittel sein können, sofern sie keine arzneiliche Wirkung haben.

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Um als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden zu können, ist für Produkte mit Cannabidiol eine EU-weite Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) notwendig. Der Europäischen Kommission liegen derzeit über 50 Anträge vor, deren Prüfung sie nach dem EuGH-Urteil wiederaufgenommen hat. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher offen, ob CBD-haltige Produkte künftig tatsächlich als Lebensmittel (Novel Food) oder doch als Arzneimittel einzustufen sind. Bei der Prüfung wird auch die in dem jeweiligen Produkt eingesetzte Menge Cannabidiol zu berücksichtigen sein.

„Auch wenn mancherorts zu lesen ist, CBD-Produkte könnten jetzt legal als Lebensmittel verkauft werden, so trifft dies unserer Einschätzung nach nicht zu. Wir warten das Ergebnis der Prüfung der Europäischen Kommission ab“, sagt der Präsident des BVL Friedel Cramer in einer Mitteilung.

Solange das Zulassungsverfahren andauert, hat daher die Einschätzung des BVL weiterhin Bestand: Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach CBD in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.

Das BVL hat einen Frage-Antwort-Katalog zu Hanf, THC, Cannabidiol (CBD) & Co zusammengestellt. Weitere Infos zu neuartigen Lebensmitteln (Novel Food) gibt es hier.

Quelle: BVL

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