Bundeskabinett beschließt Apothekenreform
Der beschlossene Entwurf enthält Maßnahmen zur Stärkung des flächendeckenden Netzes von Vor-Ort-Apotheken für die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.
Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit heißt es dazu: „Die Aufgaben der Apotheken in der Gesundheitsversorgung werden erweitert und die wirtschaftliche Betriebsführung der Apotheken wird verbessert. Insbesondere öffentliche Apotheken im ländlichen Raum werden gestärkt und Bürokratie abgebaut.“
Abda sieht keine Stärkung
Dieser Aussage stimmt die ABDA nicht zu. Aus Sicht der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände wird die sehr angespannte Situation der Apotheken durch vom Bundeskabinett beschlossene Apothekenreform nicht verbessert.
Die zukunftsfeste und krisensichere Arzneimittelversorgung für Millionen Menschen in ganz Deutschland werde durch die Reform sogar gefährdet.
Laut ABDA-Präsident Thomas Preis will die Apothekerschaft die kommenden Monate nutzen, um mit den Bundestagsabgeordneten ins Gespräch zu kommen, damit der Gesetzesentwurf noch überarbeitet wird.
Adexa sorgt sich um Apothekenpersonal
Die Apothekengewerkschaft ist ebenfalls enttäuscht von dem beschlossenen Entwurf zur Apothekenreform. Sie blick mit Sorge auf die Auswirkungen auf das Apothekenpersonal. Besonders unverständlich ist die erneute Verschiebung der im Koalitionsvertrag zugesagten Honorarerhöhung, heißt es in der Stellungnahme zum Kabinettsentwurf.
Trotz bekannter Personalengpässe und steigender Anforderungen in den Apotheken enthalte der Entwurf keine substanziellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Maßnahmen zu Entlastung, auskömmlicher Personalbemessung oder nachhaltiger Attraktivierung der Berufe fehlen vollständig – stattdessen wird der PTA-Beruf durch die geplante Vertretung „zur praktischen Erprobung“ nicht aufgewertet, sondern instrumentalisiert, um ländliche Versorgungslücken zu schließen – ohne jegliche Honoraranpassung oder Qualifikationsförderung, kommentiert die Adexa.
Damit bleibe der PTA-Beruf nicht nur ohne Aufwertung, sondern wird systematisch entwertet – indem zusätzliche Aufgaben ohne entsprechende rechtliche Absicherung, finanzielle Vergütung oder strukturelle Unterstützung übertragen werden sollen.
Auch die Adexa fordert den Gesetzgeber daher dringend auf, den Dialog mit den Berufsvertretungen fortzusetzen und den Gesetzentwurf zu überarbeiten – im Interesse einer flächendeckenden, sicheren und zukunftsfähigen Arzneimittelversorgung.
Gemischte Gefühle beim BVpta
Der Bundesverband Pharmazeutisch-technischer Assistentinnen und Assistenten e.V. (BVpta e.V.) nimmt den Entwurf des ApoVWG mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis. Dem Verband zufolge gehen einzelne Reformansätze grundsätzlich in die richtige Richtung. Dennoch sieht auch der BVpta Verbessrungsbedarf: Zentrale Punkte blieben unklar, seien unausgegoren oder seien erneut vertagt worden.
Besonders kritisch bewertet der BVpta die nun im Kabinettsentwurf vorgesehene PTA-Vertretung ausschließlich in ländlichen Regionen und nur im Rahmen einer „praktischen Erprobung“. Diese Differenzierung ist aus Sicht des Verbandes fachlich nicht nachvollziehbar und politisch problematisch: Eine PTA sei nicht besser oder schlechter qualifiziert, weil sie
auf dem Land oder in der Stadt arbeitet. Kompetenz hängt nicht vom Standort/Wohnort, sondern von Ausbildung, Berufserfahrung und gezielter Weiterqualifizierung ab. Die Beschränkung auf ländliche Regionen vermittele den Eindruck, dass dort geringere fachliche Maßstäbe gelten und das sei inakzeptabel.
Auch der BVpta fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den Gesetzesentwurf nachzubessern.
Quelle: BMG, Adexa, Abda, BVpta