Bundesrat berät am 12. Juni über ApoVWG

Das ApoVWG nähert sich der nächsten parlamentarischen Hürde: Am 12. Juni 2026 berät der Bundesrat über die Apothekenreform. Nach dem Bundestagsbeschluss vom 22. Mai 2026 steht das Gesetz auf der Agenda der Länderkammer – ein weiterer wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren.

von Kirsten Bechtold
28.05.2026

Blick auf das Portal des Bundesratsgebäudes vor dramatischem Himmel, Berlin, Deutschland
© Foto: Michael / stock.adobe.com
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Nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf am 22. Mai 2026 verabschiedet hat, stand das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) am 27. Mai auch auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates.

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Für die Plenarsitzung am 12. Juni 2026 ist das Gesetz in der 1066. Sitzung des Bundesrates als TOP 2 vorgesehen.

Da es sich beim ApoVWG um ein Einspruchsgesetz handelt, ist das Vorhaben nicht zustimmungspflichtig. Entscheidend ist nun, ob der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft oder Einspruch erhebt.

Bleibt das aus, kann die Apothekenreform nach der abschließenden Befassung und der Verkündung im Bundesgesetzblatt zeitnah in Kraft treten.

Quelle: DAZ, bundesrat.de, bundestag.de

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