Bundesrat gibt Grünes Licht für ApoVWG

Auf der Zielgeraden: Das vom Bundestag beschlossene Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat am Freitag, 12. Juni, den Bundesrat passiert. Zur Apothekenreform gehören neben dem ApoVWG noch die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung und die Änderung der Apothekenbetriebsordnung.

von Christoph Niekamp
12.06.2026

Screenshot Bundesrat.de
© Foto: Screenshot bundesrat.de, 12.06.26
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Das ApoVWG muss nun noch ausgefertigt und verkündet werden. Einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es in weiten Teilen in Kraft treten. Wie schnell diese Verkündung erfolgt, ist allerdings noch nicht ganz klar.

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Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) kritisierte in ihrer Rede im Bundesrat, dass die PTA-Vertretung keine strukturellen Probleme löse, sondern die Versorgungsqualität gefährde. Deshalb gab Mecklenburg-Vorpommern eine Protokollerklärung ab: Insbesondere bei komplexen pharmazeutischen Fragestellungen, bei Wechselwirkungsprüfungen sowie bei der Bewertung individueller Medikationsrisiken ist die Expertise approbierter Fachkräfte unserer Meinung nach unverzichtbar.“

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat soll der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli zustimmen. Anders als beim ApoVWG ist bei dieser Verordnung nämlich die Zustimmung des Bundesrats notwendig.

Möglich ist also, dass mit der Verkündung des ApoVWG bis Mitte Juli gewartet wird, um die Apothekenreform als komplettes Paket zeitgleich in Kraft treten zu lassen.

Quelle: bundesrat.de, DAZ

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