Bundestag kippt Abtreibungsverbot

(hom/juk) Ärzten ist es künftig erlaubt, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, den umstrittenen Paragrafen 219a zu streichen.

29.06.2022

Protest gegen Abtreiunbgsparagraf 219a
© Foto: Silas Stein / dpa / picture alliance
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Paragraf 219a untersagt es Ärzten bislang, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ zu betreiben. Laut Statistischem Bundesamt führten zuletzt etwas mehr als 1000 Arztpraxen, OP-Zentren und Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche durch.
Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen würden, gingen nicht leichtfertig damit um, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Das gleiche gilt für die Ärztinnen und Ärzte, die selbst solche Eingriffe vornehmen und am besten über mögliche Risiken und Methoden informieren können.“ Es sei daher „höchste Zeit“, das Misstrauen in Frauen und das Misstrauen in Ärztinnen und Ärzte, das in Paragraf 219a zum Ausdruck komme, zu beenden. Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes stellten auch künftig sicher, dass es keine anstößige Werbung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen geben werde.

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Künftig auch Gegenstand im Medizinstudium

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hob hervor, dass im Rahmen des Medizinstudiums künftig auch Methoden zum Schwangerschaftsabbruch gelehrt werden sollten. Frauenmedizin sei mehr als Ultraschall, Kreißsaal und Krebsvorsorge, sagte Paus.

Quelle: Ärztezeitung

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