COVID-19-Arzneimittel: Paxlovid® richtig abrechnen

(kib) Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA empfiehlt die Zulassung von Paxlovid® (Nirmatrelvir, Ritonavir) von Pfizer. Die Zustimmung durch die EU-Kommission gilt als Formsache. Damit wird nach Molnupiravir (Lagevrio®) ein weiteres oral anzuwendendes COVID-19-Arzneimittel bald offiziell verfügbar sein. Wie es dann in der Apotheke abgerechnet wird, zeigt die aktualisierte Handlungsempfehlung der ABDA.

28.01.2022

Blister Paxlovid
© Foto: Pfizer / picture alliance / ASSOCIATED PRESS
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Die Kombitherapie soll eingesetzt werden dürfen bei nicht hospitalisierten Erwachsenen mit COVID-19, die keine Sauerstoffgabe benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben.

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Dazu werden laut Fachinformation fünf Tage lang 2 x 3 Tabletten morgens und abends (alle zwölf Stunden eingenommen) eingenommen. Im Blister liegt ein ganzer Therapiezyklus vor, immer zwei Tabletten mit je 150 Milligramm Nirmatrelvir und je eine Tablette mit 100 Milligramm Ritonavir je Einnahme.

Vor diesem Hintergrund der Zulassungsempfehlung hat die ABDA ihre Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln bereits am 25. Januar aktualisiert. Neben Molnupiravir geht diese nun auf die Abrechnungsmodalitäten von Paxlovid® ein, die denen von Molnupiravir (Lagevrio®) ähneln. Die BUND-PZN von Paxlovid® lautet 17977087.

Die aktualisierte Handlungsempfehlung ist im Mitgliederbereich der ABDA abrufbar.

Quelle: Ärzte Zeitung / ABDA / BfArM

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