Das steht in der neuen Corona-Impfverordnung

(af/kib) Es gibt eine neue Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dem der Ärzte Zeitung vorliegenden Entwurf zufolge sollen nun innerhalb der bisherigen Priorisierungsstufen die bislang einsetzbaren Impfstoffe gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zugeordnet werden. Zudem sollen bestimmte Diabetiker früher eine Impfung erhalten.

04.02.2021

Älteres Ehepaar wird von Ärztin geimpft
© Foto: Bernd Wüstneck / dpa-Zentralbild / dpa / picture alliance
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Damit trägt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem Umstand Rechnung, dass der Vektorviren-Impfstoff von AstraZeneca nur Menschen bis zum Alter von 64 Jahren empfohlen wird.

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In die Neuauflage der Verordnung sind zudem weitere wissenschaftliche Erkenntnisse eingeflossen. So ist eine größere Gruppe von Diabetikern in eine höhere Priorisierungsstufe aufgerückt und hat somit die Chance auf eine frühere Impfung.

Eine frühere Corona-Impfung könne Menschen mit Diabetes mellitus Typ-1 und 2 mit einem Langzeitblutzuckerwert von über 7,5 Prozent besseren Schutz vor ernsthaften Komplikationen bieten, kommentierte Dr. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von DiabetesDE – Deutsche Diabeteshilfe, die Neuausrichtung. Profitieren könnten vor allem Patienten mit instabiler Stoffwechsellage.

 

Die Einteilung nach Prioritäten

Höchste Priorität und Impfung mit BioNTech oder Moderna

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ärzte und medizinisches Personal im Alter ab 65 Jahren, und in Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko, insbesondere Intensivstationen, Notaufnahmen und im Rettungsdienst oder in Bereichen mit „relevanten aerosolgenerierenden Tätigkeiten“ arbeiten.
  • Ärzte und medizinisches und pflegendes Personal im Alter ab 65 Jahren, in Abteilungen der Onkologie und Transplantationsmedizin.
  • Ärzte und Pflegepersonal im Alter ab 65 Jahren in der stationären und ambulanten Pflege sowie die Gepflegten selbst. Darunter fallen auch Hospize, Pflege-WGs oder die Einrichtungen der Kurzzeitpflege.

Höchste Priorität und Impfung mit AstraZeneca:

  • Ärzte und Pflegepersonal, die in den oben aufgeführten Einrichtungen und Bereichen arbeiten und zwischen 18 und 64 Jahren alt sind.

 

Hohe Priorität und Impfung mit BioNTech oder Moderna:

  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ärzte und Personal ab einem Alter von 65 Jahren mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste.
  • Polizei-und Ordnungskräfte ab einem Alter von 65 Jahren, die zum Beispiel bei Demos Infektionsrisiken ausgesetzt sind.
  • Menschen ab einem Alter von 65 Jahren, bei denen wegen einer Vorerkrankung, laufender Behandlungen, der genetischen Disposition oder nach ärztlicher Beurteilung hohe Risiken für einen schweren oder tödlichen Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bestehen: Trisomie 21; Organtransplantation; Demenz; geistige Behinderung; psychiatrische Erkrankungen wie bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression; maligne hämatologische Erkrankungen wie Krebs; interstitielle Lungenerkrankungen, COPD; Diabetes mellitus (HbA1c über 58 mmol/mol beziehungsweise über 7,5 Prozent); Leberzirrhose, chronische Lebererkrankungen; chronische Nierenerkrankung; Adipositas (BMI über 30).
  • Pflegekräfte ab einem Alter von 65 Jahren, die regelmäßig ambulant oder stationär geistig und psychisch behinderte Menschen betreuen.

Hohe Priorität und Impfung mit AstraZeneca:

Alle Personen mit den oben genannten Krankheit- und Berufsrisiken zwischen 18- und 64 Jahren.

 

Erhöhte Priorität

  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  • Menschen mit remittierenden Krebserkrankungen; Erkrankungen des Immunsystems, Rheuma; Herzinsuffizienz, KHK oder arterielle Hypertonie; Schlaganfall, neurologische Erkrankungen; Asthma bronchiale; chronisch entzündliche Darmerkrankungen; Diabetes mellitus unter 58 mmol/mol beziehungsweise unter 7,5 Prozent.
  • Angehörige staatlicher Einrichtungen, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz.
  • Apotheker und weitere als kritisch definierte Infrastruktur; Lebensmittelhandel; Erzieher und Lehrer.

 

Reihenfolge auch für Zweitimpfung

Die Reihenfolge soll für die Erst- wie für die Zweitimpfungen gelten. In allen Stufen sind auch jeweils zwei enge Kontaktpersonen von betreuten Menschen oder Schwangeren berücksichtigt, die allerdings von den Betroffenen selbst oder deren rechtlichen Vertretern bestimmt werden sollen.

Quelle: Ärzte Zeitung

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