Dulaglutid/Semaglutid: BfArM empfiehlt Maßnahmen gegen Lieferengpässe

(kib) Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes mit Dulaglutid und Semaglutid zu sichern, soll die verordnete Menge den Bedarf für drei Monate nicht übersteigen. Das empfiehlt aktuell das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das pharmazeutische Personal soll zudem auf die zulassungskonforme Indikation auf dem Rezept achten.

21.04.2023

Mann hält Semaglutid-Spritze in der Hand
© Foto: myskin / stock.adobe.com
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Seit Anfang 2022 wird ein stetiger Anstieg des Verbrauchs der Glucagon-like-Peptid-1-Rezeptoragonisten Dulaglutid (Trulicity®) und Semaglutid (Ozempic®) beobachtet. Hintergrund ist, dass die Wirkstoffe zunehmend im Off-label-Use auf Privatrezept verordnet werden, beispielsweise als Lifestylemedikament zur Gewichtsreduktion. Das führt zu Lieferengpässen.

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Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes zu sichern, empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte daher verschiedene Maßnahmen. So soll die verordnete Menge beider Arzneimittel den Bedarf für drei Monate nicht übersteigen. Für Trulicity® bedeutet das: maximal 12 Fertigpens (N3), für Ozempic® maximal 3 Fertigpens (N3).

Verordnung nur für Typ-2-Diabetiker

Darüber hinaus soll die Verordnung der beiden Arzneimittel auf Privatrezept im ambulanten Bereich nur noch unter Angabe der zugelassenen Indikation erfolgen. Diese lautet „zur Mono- oder Kombinationstherapie des Diabetes mellitus Typ 2“. 

Fehlt diese Angabe auf dem Privatrezept, soll die Apotheke Rücksprache mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt halten, um sich bestätigen zu lassen, dass für eine zulassungskonforme Indikation verordnet wurde. Eine Abgabe unter Vorlage eines Arztausweises soll ebenfalls nicht erfolgen.

Eine Verordnung außerhalb der zugelassenen Indikationen ist zulasten der GKV grundsätzlich nicht zulässig.

Quelle: Arzneimittel Kommission der Deutschen Apotheker

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