E-Rezept: Ärzteverband lehnt verpflichtende Einführung ab

(cnie) Zum 1. Januar 2024 wird das E-Rezept Pflicht. Das hat die Gematik beschlossen und damit den Unmut der Ärzteschaft hervorgerufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den Mehraufwand und die zu kurze Testphase bis zur verpflichtenden Einführung.

27.06.2023

KBV Vorstand von links nach rechts: Dr. Andreas Gassen, Dr. Sibylle Steiner, Dr. Stephan Hofmeister
© Foto: axentis.de/Lopata
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„Ein Testen des Einlösens des E-Rezeptes über die eGK ist bislang nicht möglich gewesen“, begründet KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner die ablehnende Haltung der KBV. Die Technik komme erst in den kommenden Wochen in den Apotheken an. Zudem funktioniere das E-Rezept noch nicht in allen Praxisverwaltungssystemen reibungslos und anwenderfreundlich, berichtet Steiner.

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Verpflichtende Einführung des E-Rezepts beschlossen

Die Gematik hatte am Donnerstag, 22.06., gegen die Stimmen der KBV die bundesweite Einführung des E-Rezepts verpflichtend zum Jahreswechsel beschlossen. Sie setzt dabei auf die neue Möglichkeit, dass Versicherte ein E-Rezept direkt mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen können.

Mit ihrer Entscheidung zur bundesweiten E-Rezept-Pflicht zum 1. Januar 2024 hat die Gesellschafterversammlung der Gematik den Beschluss zum stufenweisen Rollout des E-Rezepts vom 31. Mai 2022 aufgehoben. Damit entfallen auch die Erfolgskriterien, die für jede Stufe definiert worden waren.

Mehraufwand für Arztpraxen

Zurzeit sind die technischen Voraussetzungen für einen breiten Rollout des E-Rezepts nicht vorhanden, weder bei Apotheken, Arztpraxen noch bei Versicherten, heißt es in einer Mitteilung der KBV. Alle Beteiligten müssen jedoch auf das neue Verfahren vorbereitet sein, damit es reibungslos funktionieren kann.

Die KBV warnt deshalb vor den möglichen Folgen des Gematik-Beschlusses: Könne ein E-Rezept in der Apotheke nicht eingelöst werden, müsse die Kundschaft erneut in die Arztpraxis, um ein Papierrezept zu erhalten. Für sie bedeute dies den doppelten Weg, für die Praxen zusätzliche Arbeit.

Bald mehr als eine Million E-Rezepte täglich?

„Man darf nicht außer Acht lassen, dass wir es mit einer Massenanwendung zu tun haben“, betont der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Schließlich seien pro Tag eine bis anderthalb Millionen E-Rezepte zu erwarten. Man wisse nicht, ob das System unter voller Belastung überhaupt funktioniere.

Drei Einlösewege für das E-Rezept

Die Einlösung des E-Rezepts mit der eGK war eines der Hauptanliegen der KBV, die grundsätzlich begrüßt, dass es diese Möglichkeit nun geben soll. Bislang konnten Versicherte E-Rezepte nur mit einer App digital einlösen. Dafür ist neben einem Smartphone auch die eGK-PIN erforderlich, die die Krankenkassen zum großen Teil noch nicht verschickt haben. Alternativ kann die Praxis den Einlöse-Code ausgedruckt auf Papier mitgeben. Die neue Lösung mit der eGK ist nun eine Alternative für alle, die die E-Rezept-App nicht nutzen wollen oder können.

Für Praxen, die bereits E-Rezepte ausstellen, ändert sich mit der eGK-Lösung nichts. Ein Ausdruck ist damit nicht mehr notwendig. Patienten und Patientinnen haben aber ein Anrecht darauf, wenn sie dies wünschen.

Quelle: KBV

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