E-Rezept: Schrittweise Einführung ab 01. September

(cnie) Eine automatische und verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 01. September in zwei Bundesländern ist vom Tisch. Begonnen wird nun in Pilotpraxen und -krankenhäusern in den Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Apotheken sollen bis September bundesweit startklar für das E-Rezept sein.

02.06.2022

Arzt Digital
© Foto: utah778 / Getty Images / iStock
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Gemäß dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gematik werden die Apotheken und Krankenkassen spätestens ab dem 01. September 2022 bundesweit in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen. Voraussetzung dafür ist das Erreichen von im Januar dieses Jahres abgestimmten Qualitätskriterien, wie zum Beispiel die Hürde von 30 000 ausgestellten, eingelösten und abgerechneten E-Rezepten im Rahmen der laufenden Testphase.  

In den Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern wird die verbindliche Einführung des E-Rezepts zum 01. September 2022 in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe beginnen, sofern die technischen Voraussetzungen dort jeweils gegeben sind.  Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes in weiteren Regionen sind alle beteiligten Leistungserbringer angehalten, von der freiwilligen Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen.

Apotheken schulen Personal bis September

Der Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands Thomas Dittrich ist zuversichtlich: „Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur angeht, sind die Apotheken schon längst E-Rezept-ready. In den kommenden drei Monaten werden die Apotheken nun auch ihr Personal vollständig schulen, damit Hardware, Software und deren fachgerechte Bedienung reibungslos ineinandergreifen können.“

Dittrich sagt aber auch: „Ganz besonders wichtig für alle Apotheken ist, dass die Versorgung aller Patientinnen und Patienten weiterhin reibungslos funktioniert. Dazu gehört auch, dass verbliebene technische Unzulänglichkeiten im Verarbeitungsprozess von E-Rezepten abgestellt werden und bis dahin nicht zu Retaxationen führen, also dazu, dass die Apotheken aufgrund formaler Faktoren ihre Vergütung für ein Rezept nicht bekommen."

Quelle: ABDA / Gematik

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