E-Rezept soll Pflicht werden

(af/kib) Die Bundesregierung macht Tempo bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Geht es nach ihrem Willen, wird die elektronische Verordnung von Arzneimitteln ab Januar 2022 Pflicht. Den Entwurf eines Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) hat das Bundeskabinett dazu gestern an den Bundestag weitergereicht, der nun das Wort hat. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

02.04.2020

Weibliche Hand hält Smartphone
© Foto: mayatnik / stock.adobe.com
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Mit dem Gesetz soll der Einsatz digitaler medizinischer Anwendungen vorangetrieben werden. Ziel der Regierung ist laut Entwurf eine weitestgehende Zusammenarbeit und Vernetzung der Gesundheitsberufe. Es sollen die Weichen dafür gestellt werden, die Vorsorge- und Rehakliniken, die Bundeswehrmedizin und die Pflege an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Zugriffsmöglichkeiten sollen auch Hebammen und Physiotherapeuten erhalten. 

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Hier einige Inhalte im Überblick:

Elektronisches Rezept

Ab Januar 2022 soll die elektronische Verordnung von Arzneimitteln Pflicht werden. Eine App auf dem Smartphone soll es dem Patienten ermöglichen, das Rezept in der Apotheke vor Ort oder bei einer Online-Apotheke vorzulegen und einzulösen. Die App soll die Gesellschaft für Telematik (gematik) entwickeln und zur Verfügung stellen.

Digitale Überweisung

Überweisungsscheine sollen künftig in elektronischer Form übermittelt werden können. Darauf sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassen verpflichtet werden.

Elektronische Patientenakte

Mit dem 1. Januar 2021 startet die elektronische Patientenakte. Das Gesetz ist daher von Gesundheitsminister Jens Spahn als „besonders eilbedürftig“ eingestuft worden. Die gesetzlich Versicherten sollen mit dem aktuellen Gesetzentwurf des PDSG klar geregelte Ansprüche gegenüber Vertragsärzten, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern erhalten, dass alle für ihre Versorgung relevanten Daten in die Akte übertragen werden. Die Nutzung der Akte soll aber freiwillig bleiben.

In einer ersten Umsetzungsstufe werden die zugriffsberechtigten Leistungserbringer alle Daten des Patienten einsehen können, es sei denn er löscht sie. Ab Januar 2022 sollen die Akten ein „feingranulares Berechtigungsmanagement“ ermöglichen. Das bedeutet, dass der Versicherte dann die in der Akte enthaltenen Dokumente jeweils für einzelne Ärzte und weitere Leistungserbringer freischalten kann. Die Versicherten sollen zudem die Möglichkeit erhalten, ihre Daten oder Auszüge daraus der Forschung zur Verfügung zu stellen.

Um Menschen ohne Smartphone zu ermöglichen, ihre Akten zu führen, sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, in ihren Geschäftsstellen Terminals für den Zugang zu den elektronischen Patientenakten aufzustellen. Auf freiwilliger Basis sollen das auch Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken tun dürfen.

Die Regierung geht davon aus, dass im ersten Jahr rund 20 Prozent der rund 72 Millionen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte tatsächlich nutzen werden, die Quote dann aber auf mehr als 50 Prozent steigen wird. Nach fünf Jahren Laufzeit sollen in einer Evaluation sowohl die Zahl der Nutzer als auch der möglicherweise erreichte Mehrwert abgefragt werden.

 

Quelle: Ärzte Zeitung

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