E-Rezepte für Bundespolizistinnen und -polizisten

(kib) Seit dem 1. Januar 2026 dürfen nun auch für die 44.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten elektronische Rezepte (E-Rezepte) ausgestellt werden. Das teilt die Abda mit.

27.01.2026

Älterer männlicher Polizist von hinten mit Aufschrift „Polizei“ auf dem Rücken. Im Hintergrund verschwommen eine Polizistin mit Pferdeschwanz.
© Foto: PropCop Effects / stock.adobe.com
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Der Abgabe- sowie Abrechnungsprozess in den Apotheken erfolgt laut Deutschem Apothekerverband wie bei allen anderen E-Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die seit Anfang 2024 flächendeckend für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung im Einsatz sind.

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Das heißt, dass Angehörige der Bundespolizei ihre elektronisch verordneten Rezepte über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), per Gematik-App „Das E-Rezept“ oder als Ausdruck aus der Arztpraxis in jeder Apotheke einlösen können.

Für die App benötigen sie eine PIN, erklärt die Gematik. Bei der Auswahl der Versicherungsart in der App gibt es nun einen zusätzlichen Button: „Anders versichert“.

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Bislang ist der Einlöseweg von GKV-Rezepten in der Apotheke digital, bei Privatverordnungen haben PTA noch das Papierrezept in der Hand. Doch es gibt bereits private Krankenkassen, die E-Rezepte optional anbieten. DAS PTA MAGAZIN hat 3 Fragen und 3 Antworten dazu zusammengestellt.

Künftig können hierüber auch weitere Personen von Bundes- oder Landeseinrichtungen das E-Rezept per App einlösen, sobald deren Kostenträger/Heilfürsorge sich an die Telematikinfrastruktur anschließt und die Person selbst nicht gesetzlich oder privat krankenversichert ist. 

Die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können zudem Feedback über die angepasste In-App-Umfrage geben. Mehr zum E-Rezept und der App unter das-e-rezept-fuer-deutschland.de. 

Quelle: Abda, Gematik

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