ePA: Was Apothekenteams wissen müssen

(kib) Die elektronische Patientenakte (ePA) wird kommen, zunächst Anfang nächsten Jahres in Modellregionen, dann auch bundesweit. Wie Apothekenteams auf die Daten zugreifen können, hat die ABDA zusammengefasst.

29.11.2024

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© Foto: zamrznutitonovi / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Am 15. Januar 2025 soll die elektronische Patientenakte ePa in den beiden Modellregionen Hamburg und Franken sowie in Nordrhein-Westfalen freigeschaltet werden. Ab diesem Zeitpunkt können Apotheken insbesondere in diesen Regionen, aber auch darüber hinaus, mit der ePA in Berührung kommen. Der bundesweite, flächendeckende Rollout der ePA startet voraussichtlich am 15. Februar 2025.

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ePa in der Apotheke

Die Daten zur ePA liegen in der Telematik-Infrastruktur (TI) im ePA-Aktensystem. Der Zugriff auf die ePA wird in den Apotheken über die Apothekenverwaltungssysteme erfolgen.

Die ersten Softwareanbieter werden frühestens ab Mitte Dezember 2024 prioritär in den Modellregionen mit den erforderlichen Updates starten, heißt es in der ABDA-Meldung. Die Softwareanbieter werden über anstehende Updates informieren.

Zugriff erhalten

Das Apothekenpersonal kann auf die ePA eines Versicherten im Rahmen des Behandlungskontextes zugreifen. Der Behandlungskontext wird durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des oder der Versicherten erzeugt. Eine PIN-Eingabe ist nicht erforderlich.

Das Apothekenpersonal hat daraufhin standardmäßig drei Tage (Tag des Steckens + zwei Tage) Zugriff auf die ePA dieses oder dieser Versicherten. 

Zunächst ist ein Zugriff ohne Stecken der eGK nicht möglich

Abgabevorgänge ohne Stecken der eGK, zum Beispiel das Einlösen des E-Rezeptes per App, erzeugen keinen solchen Behandlungskontext. Ein Zugriff auf die ePA ist in diesen Fällen somit nicht möglich. An der Erweiterung des Behandlungskontextes wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und der Gematik gearbeitet, teilt die ABDA mit.

Kein oder eingeschränkter Zugriff

Versicherte haben allerdings jederzeit die Möglichkeit, der ePA insgesamt zu widersprechen oder festzulegen, welche Daten gespeichert werden sollen und welche Apotheke oder Praxis darauf zugreifen darf. Auch die Dauer des Behandlungskontextes kann durch die Versicherten angepasst werden. Daher wird es auch Fälle geben, in denen das Apothekenpersonal keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf die ePA haben wird.

Elektronische Medikationsliste (eML)

Eine erste Komponente der ePA wird die elektronische Medikationsliste (eML) sein. Denn die Verordnungs- und Dispensierdaten aller E-Rezepte eines oder einer Versicherten werden automatisiert durch den E-Rezept-Fachdienst in dessen eML übertragen und dort chronologisch gespeichert. 

Wichtig zu wissen

Es kann zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke und dem Erscheinen dieses Arzneimittels in der eML des oder der Versicherten kommen. Die Apotheke hat darauf keinen Einfluss.

Alle zugriffsberechtigten Leistungserbringenden und die Versicherten haben ab dem 15. Januar 2025 ausschließlich lesenden Zugriff auf die eML. Rezeptfreie Arzneimittel sowie nicht per E-Rezept verordnete Arzneimittel können zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der eML ergänzt werden. Ab dem 15. Juli 2025 soll dies dann aber auch möglich sein.

Weiterhin wird es zum Start der ePa noch nicht möglich sein, auf Wunsch des oder Versicherten Einsicht in die ePa zu nehmen und Daten zu löschen.

Quelle: ABDA

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