Ersatzkassen lockern Abgaberegelungen für Medikamente

Ab sofort können Apotheker den Versicherten der Ersatzkassen statt eines rabattierten Arzneimittels auch ein nicht rabattiertes Arzneimittel ausgeben. Dies gilt dann, wenn das rabattierte Medikament in der Apotheke, die der Patient aufsucht, nicht mehr vorrätig ist. Mit der Regelung soll unter anderem verhindert werden, dass die Betroffenen die Apotheke ein weiteres Mal aufsuchen müssen, um ein dort bestelltes Medikament abzuholen oder das Medikament aus einer anderen Apotheke holen müssen. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. April 2020 befristet.
Quelle: Verband der Ersatzkassen