Essbare Blüten: Farbenfroher Genuss oder giftige Falle?
Beliebte Kräuterblüten für die Küche
Die Blüten von Kräutern wie Salbei, Schnittlauch, Borretsch, Kapuzinerkresse, Bohnenkraut und Thymian eignen sich hervorragend als essbare Dekoration oder farbenfrohe Zutat, erklärt Katharina Holthausen, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Vor blühender Petersilie warnt die Expertin jedoch eindringlich: „Besonders die Samen und Blütenstände enthalten vermehrt ätherische Ölbestandteile wie Apiol. Dieser Stoff kann in größeren Mengen gesundheitsschädlich wirken.“
Auch die Blätter der Petersilie verändern sich während der Blütezeit: Sie werden kräftiger, bitterer und eignen sich nur noch sehr eingeschränkt für die Küche
Essbare Blüten von Zier- und Wildpflanzen
Neben klassischen Kräuterblüten sind auch zahlreiche Blüten bekannter Zier- und Wildpflanzen essbar. Dazu gehören unter anderem:
Wildpflanzen: Lavendel, Gänseblümchen, Löwenzahn, Wiesenschaumkraut und Gundermann
Zierpflanzen: Rosen, Veilchen, Begonien, Dahlien, Herbstastern, Duftgeranien, Gladiolen, Kornblumen, Ringelblumen und Schlüsselblumen
Gemüse- und Gehölzblüten: Zucchini- und Holunderblüten
Sicher ernten: Nur ungespritzte Blüten wählen
Wer Blüten selbst sammelt, sollte ausschließlich ungespritzte und eindeutig als essbar identifizierte Pflanzen auswählen. Der beste Zeitpunkt für die Ernte ist der Vormittag, wenn die Blüten vollständig geöffnet sind. In kühlem Wasser gelagert bleiben sie einige Stunden frisch – dennoch sollten sie möglichst zügig verarbeitet werden, rät die Expertin.
Damit nicht versehentlich ungenießbare oder giftige Pflanzenteile auf dem Teller landen, ist für Unerfahrene ein botanischer Pflanzenratgeber ratsam.
Am sichersten ist ohnehin der Anbau im eigenen Garten oder auf dem Balkon. So lässt sich garantiert ausschließen, dass die Blüten mit chemischen Pflanzenschutz- oder Düngemitteln belastet sind. Im Fachhandel gibt es zudem spezielles Saatgut und Jungpflanzen, die ausdrücklich für den Verzehr geeignet und entsprechend gekennzeichnet sind.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern