Famenita 200 mg: Fehlerhafte Kennzeichnung in der Blindenschrift

Auf dem Umkarton bestimmter N3-Chargen von Famenita 200 mg Weichkapseln ist die Blindenschrift fehlerhaft. Die Kapseln enthalten jedoch unverändert die korrekte Wirkstärke von 200 mg Progesteron. PTA, Apothekerinnen und Apotheker werden gebeten, blinde Patientinnen und Angehörige aktiv darauf hinweisen.

11.05.2026

Finger fährt über Brailleschrift auf Medikamentenpackung (grün), Symbolbild
© Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com
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Der Zulassungsinhaber Exeltis Germany GmbH hat in einem Rote-Hand-Brief über die fehlerhafte Kennzeichnung informiert. Betroffen sind mehrere Chargen von Famenita 200 mg Weichkapseln, 90 Stück (N3).

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PTA, Apothekerinnen und Apotheker werden gebeten, blinde Patientinnen sowie deren Angehörige bei der Abgabe der betroffenen Packungen über den Sachverhalt zu informieren und darauf hinzuweisen, dass trotz fehlerhafter Brailleschrift die korrekte Wirkstärke ausgehändigt wird.

Welche Chargen sind betroffen?

Betroffen sind die folgenden Chargen von Famenita 200 mg Weichkapseln 90 St. (N3):

  • 25G02
  • 25G04
  • 25G04A
  • 25G16
  • 25G16A
  • 25G17
  • 25G17A

Famenita Weichkapseln mit mikronisiertem Progesteron werden bei Erwachsenen bei Zyklusstörungen infolge einer Progesteron-Insuffizienz, insbesondere bei unregelmäßigen Menstruationszyklen, sowie als Zusatztherapie im Rahmen einer Östrogensubstitution in der Menopause bei Frauen mit intaktem Uterus angewendet.

Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

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