Flurbiprofenhaltige Rachentherapeutika: Nutzen und Risiko abwägen

(kib) Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) erinnert aktuell an das Risiko für Hypersensitivitätsreaktionen bei der Anwendung von flurbiprofenhaltigen Rachentherapeutika.

09.05.2018

Frau schaut mit aufgerissenem Mund in den Spiegel.
© Foto: Piotr Marcinski / Getty Images / iStock
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Eine Analyse von an die AMK gemeldeten Verdachtsfällen zu flurbiprofenhaltigen Arzneimitteln über einen Zeitraum von fünf Jahren ergab insgesamt 78 Berichte, von denen in 53 Fällen unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) beobachtet wurden, die bei 16 Patienten schwerwiegend verliefen und primär Symptome einer Hypersensitivitätsreaktion umfassten.

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Die geschilderten UAW, die in absteigender Häufigkeit die Atemwege, die Haut, den Verdauungstrakt oder den Kreislauf betrafen, sind in der Fachinformation bereits enthalten und mit Warnhinweisen aufgeführt. Unter den Fällen mit schwerwiegendem Verlauf waren drei Patienten mit vorbekanntem Asthma, ein Wespenstichallergiker und ein Patient mit Heuschnupfen.

Überwiegend setzten die Hypersensitivitätsreaktionen innerhalb des ersten Behandlungstages ein. Vier Patienten waren zum Zeitpunkt der UAW über 75 Jahre alt und trugen somit ein höheres Risiko für schwerwiegende Folgen durch die Reaktion. Die wichtigste Maßnahme war in 14 Fällen der sofortige Therapieabbruch. In nur fünf Fällen erfolgte die Angabe „ohne Schaden erholt“ auf dem Berichtsformular.

Die AMK bittet daher darum, bei der Abgabe von flurbiprofenhaltigen Arzneimitteln sorgfältig Nutzen und Risiken gegeneinander abzuwägen und Patienten über das Risiko von Hypersensitivitätsreaktionen zu beraten. Dabei sind insbesondere Patienten mit einer vorbekannten Unverträglichkeit gegenüber nichtsteroidalen Antirheumatika von der Behandlung von Halsschmerzen mit Flurbiprofen auszuschließen.

Überdies ist Vorsicht geboten bei älteren Patienten sowie bei Patienten mit allergischem Asthma oder Allergien in der Anamnese.

Verdachtsfälle zu UAW im Zusammenhang mit einer Flurbiprofentherapie sollten unter www.arzneimittelkommission.de gemeldet werden.

Quelle: AMK

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