Genesen und geimpft: Antworten zur neuen Nummerierung der Impfzertifikate

Genesene Personen gelten als vollständig geimpft,
- wenn eine einzelne Impfdosis nach der Infektion, die mit einem positiven PCR-Test nachgewiesen ist, verabreicht wurde. Der Status "vollständig geimpft" gilt ab dem Tag der Impfung.
- wenn nach Erhalt einer einzelnen Impfstoffdosis eine Infektion durchgemacht worden ist und dazu ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Der Status „vollständig geimpft“ gilt ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests.
Menschen mit vollständiger Impfserie, die eine Infektion hatten, gelten als geboostert. Hierfür ist bislang keine zeitliche Begrenzung vorgesehen.
Neue Nummerierung: 2/1 für Genesene mit Booster
Seit dem 01.02.2022 werden alle auf eine Genesung folgenden Impfzertifikate weiterhin mit 1/1 kodiert. Eine daran anschließende Auffrischungsimpfung erhält im Zertifikat die Kodierung 2/1 und ist somit eindeutig von der Grundimmunisierung der zwei-dosigen Impfreihe zu unterscheiden. Das Zertifikat einer Person, die nach der ersten Impfung eine Corona-Infektion erleidet und mit dem entsprechenden Abstand dann eine weitere Impfung erhält, ist mit 2/1 nummeriert.
Die technische Umsetzung der kürzlich neu bestimmten Regeln wird aktuell für die Apps (Corona-Warn-App, CovPass, CovPass-Check) umgesetzt und steht mit der jeweils nächsten Version zur Verfügung.
Ist auf einem Zertifikat eine falsche Nummerierung der Impfung angegeben, wurde das Zertifikat falsch ausgestellt und muss laut Bundesgesundheitsministerium neu ausgestellt werden. Die ABDA hat eine Ausfüllhilfe zur Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate erstellt. Sie finden die Tabelle hier.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium