Gesundheit gehört ins Grundgesetz
Die Petition ist ein gesundheitspolitisches Signal. Die Krankenkasse und der emeritierte Universitätsprofessor für Prävention plädieren in dem Positionspapier für einen grundlegenden Perspektivwechsel: Gesundheit soll nicht länger primär im Kontext von Versorgung gedacht werden, sondern als verfassungsrechtlich verankerter Auftrag, Lebenswelten gesundheitsfördernd zu gestalten und Prävention systematisch zu stärken.
Aktuell heißt es in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Gestützt auf ein verfassungsrechtliches Gutachten regt die Krankenkasse an, folgenden Passus zu verankern: „Jeder hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit.“ Daraus ergibt sich der staatliche Auftrag, Gesundheit auch durch Aufklärung, Vorbeugung und Krankheitsvermeidung zu schützen. Eine solche Verankerung könnte Gesundheit in politischen Abwägungen stärker gewichten; bis hin zu Zielkonflikten mit anderen Grundrechten.
Ziel der Petition ist es, eine breite gesellschaftliche und politische Debatte anzustoßen, die Gesundheit als zentrale Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Stabilität neu bewertet.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird sich in den kommenden Wochen mit der Initiative „Gesundheit gehört ins Grundgesetz“ befassen, bevor sie zur öffentlichen Mitzeichnung freigeschaltet wird.
Quelle: meine-krankenkasse.de