Gesundheitsrisiko Alge

(kib) Algen liegen als nährstoffreiche Lebensmittel im Trend und können einen Beitrag zur Jodversorgung leisten. Doch eine im Auftrag der Verbraucherzentralen durchgeführte Analyse zeigt: Beim Verzehr einzelner Algenprodukte droht eine überhöhte Jodaufnahme und damit ein erhebliches Gesundheitsrisiko.

18.12.2025

Wakame-Algensalat mit Sesam und Chili
© Foto: asife / stock.adobe.com
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Problematisch ist aus Sicht der Verbraucherzentralen, dass Algenprodukte oft keine Angaben zum Jodgehalt und zur empfohlenen Verzehrmenge tragen. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine rechtsverbindliche Kennzeichnung des Jodgehaltes auf algenhaltigen Lebensmitteln und verbindliche Höchstmengen.

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Analyseergebnis

Im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden 13 algenhaltige Lebensmittel – darunter Snacks, Nudeln und Salate – in einem Labor untersucht. Zudem prüften die Verbraucherzentralen alle Proben auf Angaben zu Warnhinweisen, empfohlenen Verzehrmengen und Jodgehalten. Das Ergebnis:

  • Die Jodgehalte variierten stark zwischen elf und 8.720 Mikrogramm pro 100 Gramm.
  • Acht von 13 Produkten enthielten hohe Jodgehalte und müssten daher einen Warnhinweis tragen.
  • Keines der acht Produkte trägt alle vom Bundesinstitut für Risikobewertung empfohlenen Angaben.

Eine sichere Produktauswahl ist dadurch nicht immer möglich, heißt es in der Pressemitteilung. Drei Produkte führten bereits bei üblichen Verzehrmengen zu gesundheitlich bedenklich hohen Jodaufnahmen.

So bewerten die Verbraucherzentralen zum Beispiel einen Rooibostee mit Kombu als unsicher. „Schon 54 Milliliter davon reichen aus, um die tolerierbare tägliche Jodmenge von 600 Mikrogramm auszuschöpfen – eine normale Tasse von etwa 150 Milliliter enthält fast das Dreifache“, sagt Lisa Scholz von der Verbraucherzentrale Hessen. Angaben zum Jodgehalt oder Warnhinweise fehlten.

Hintergrund

Im Rahmen eines Marktchecks zu Lebensmitteln mit und aus Algen untersuchten die Verbraucherzentralen im Jahr 2024 die Kennzeichnung von 142 Produkten. Im Mai und Juni 2025 erwarben die Verbraucherzentralen 13 dieser Produkte im stationären oder im Onlinehandel, darunter ein Aufstrich, Tee, Nudeln, Snacks, Salate und ein Gewürz, und versendeten diese direkt im Anschluss, je nach Anforderung bei Raumtemperatur, gekühlt oder gefroren, an das Labor AGROLAB LUFA GmbH (akkreditiert nach DIN EN 17025). Die Stichprobe ist nicht repräsentativ. Die Jodgehalte in Algen, und damit auch in den daraus hergestellten Produkten, können stark schwanken.

Auch zwei untersuchte algenhaltige Nudelprodukte fielen durch sehr hohe Jodgehalte auf. Besonders problematisch: Auf einer der Verpackungen stand ein völlig unbedenklicher, allerdings falscher Jodgehalt. Tatsächlich beinhalten bereits zwölf Gramm dieser Nudeln die maximale Tagesmenge an Jod – für Pasta eine unrealistisch kleine Portion.

Darüber hinaus wiesen verschiedene Algensnacks und ein algenhaltiges Gewürz hohe Jodgehalte auf. Allerdings kommen Gewürze üblicherweise nur in geringen Mengen zum Einsatz. Die Algensnacks wurden in sehr kleinen Packungsgrößen mit nur wenigen Gramm angeboten. Durch diese Produkte ist eine übermäßige Jodaufnahme daher unwahrscheinlich. Stattdessen könnten sie zur täglichen Jodversorgung beitragen.

Andere algenhaltige Lebensmittel im Test wiesen moderate Jodgehalte auf und können ebenfalls, in üblichen Mengen gegessen, geeignete Jodlieferanten sein. Dazu gehörten beispielsweise Salate aus der Wakame-Alge.

Maßhalten

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Jugendlichen und Erwachsenen, täglich 150 Mikrogramm Jod zu sich zu nehmen. Die tägliche Aufnahme sollte nach derzeitigen Wissensstand 600 Mikrogramm Jod nicht überschreiten.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt ab bestimmten Jodgehalten einen Warnhinweis, dass eine übermäßige Jodaufnahme die Schilddrüsenfunktion stören kann. Zusätzlich sollten der Jodgehalt und Verzehrmengen angegeben sein. Das gilt jedoch nur für getrocknete Algen. 

Da essbare Algen je nach Art, Herkunft und Umweltbedingungen sehr unterschiedliche Jodgehalte aufweisen, sind klare Verbraucherinformationen auch auf algenhaltigen Lebensmitteln notwendig. „Die Kennzeichnung des Jodgehalts, der empfohlenen Verzehrmenge und Warnhinweise sind bei hohen Jodgehalten dringend erforderlich“, sagt Lisa Scholz von der Verbraucherzentrale Hessen. „Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher eine übermäßige Jodzufuhr vermeiden.“ Im Handel fehlen diese Angaben jedoch oft.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

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