GKV-BStabG: Was gilt sofort, was später?

Das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze ist in Kraft getreten und bringt für Apotheken weitreichende Änderungen in der Abgabe und Honorierung. Während die Streichung von homöopathischen oder anthroposophischen Arzneimitteln und Cannabisblüten als Kassenleistung sofort greift, folgen die Erhöhung des Apothekenabschlags und neue Zuzahlungsregelungen zum 1. Januar 2027.

von Kirsten Bechtold
31.07.2026

PTA erklärt Kundin Medikament bei Abgabe
© Foto: JackF / stock.adobe.com
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  • Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist zum 30. Juli in Kraft getreten.
  • Homöopathie und Cannabisblüten werden mit sofortiger Wirkung nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.
  • Die Eigenanteile für verschreibungspflichtige Medikamente steigen zum 1. Januar 2027 auf 7,50 bis maximal 15,00 Euro.
  • Der Apothekenabschlag und die Herstellerabschläge für patentierte Arzneien steigen ebenfalls zum 1. Januar 2027.

Das vom Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 228). Die meisten Regelungen sind bereits am Tag nach der Verkündung, dem 30. Juli, in Kraft getreten. Einige für Apotheken besonders relevante Regelungen werden erst zum 1. Januar 2027 wirksam.

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Änderungen in der Abgabe seit dem 30. Juli 2026

Seit dem Stichtag entfällt der Versorgungsanspruch auf homöopathische und anthroposophische Arzneimittel zulasten der GKV.

Auch bei der Cannabisversorgung gibt es eine Zäsur: Cannabisblüten sind nicht mehr erstattungsfähig.

Extrakte sowie Dronabinol und Nabilon bleiben bei schwerwiegenden Erkrankungen zwar verordnungsfähig, setzen jedoch nun zwingend einen dokumentierten, sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel voraus.

Zudem ist ab sofort die Ausschreibung von Rabattverträgen für patentgeschützte Wirkstoffe mit vergleichbarer Wirkung zulässig. Dies betrifft bis Ende 2030 zunächst folgende Indikationsgruppen:

  • JAK-Inhibitoren
  • CGRP-Antagonisten
  • PARP-Inhibitoren
  • PCSK9-Inhibitoren
  • PD-1/PD-L1-Inhibitoren

Das gilt ab dem 1. Januar 2027

Zum Jahreswechsel steigt der Apothekenabschlag von derzeit 1,77 Euro auf 2,07 Euro pro Packung. Parallel dazu erhöhen sich die gesetzlichen Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten auf mindestens 7,50 Euro und maximal 15,00 Euro pro Medikament. Die Einzugspflicht der Apotheke zugunsten der Krankenkassen bleibt hiervon unberührt.

Auch die Industrie wird stärker belastet: Für patentgeschützte Arzneimittel steigt der gesetzlich geregelte Rabatt, den Pharmaunternehmen an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen müssen (Herstellerabschlag) um 8,5 Prozent, für Impfstoffe unter Schutz um 9 Prozent.

Quelle: Landesapothekerkammer Hessen

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