Grippeimpfungen richtig abrechnen

(kib) Impfwillige können sich seit kurzem auch in Apotheken impfen lassen. Wie die Abrechnung erfolgt, kann einem Leitfaden entnommen werden, der online im zugriffgeschützten Mitgliederbereich der ABDA zur Verfügung stellt.

07.11.2022

Aufgezogene Spritze nahe am Impfarm
© Foto: David Inderlied / dpa / picture alliance
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Apotheken können in der Regelversorgung Grippeschutzimpfungen anbieten. Impfen dürfen Apothekerinnen und Apotheker, die eine spezielle Fortbildung absolviert haben.

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Kostenfrei sind die Impfungen für GKV-Versicherte, die zu einer Bevölkerungsgruppe gehören, für die die STIKO eine Grippeschutzimpfung empfiehlt. Privatversicherte können sich unabhängig von der STIKO-Empfehlung in Apotheken impfen lassen. Grippeschutzimpfungen für Kinder und Jugendliche sind in Apotheken nicht vorgesehen.

Leitfaden hilft bei der Abrechnung

Mit einem Leitfaden zur Abrechnung unterstützt der Deutsche Apothekerverband die Apotheken bei der Umsetzung dieser neuen Regelleistung.

Die Handlungsempfehlung und der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung stehen im zugriffgeschützten Mitgliederbereich auf der ABDA-Website zur Verfügung.

Quelle: ABDA

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