Gröhe will Zyto-Ausschreibungen beenden

(cw/run) Seit das Bundessozialgericht im vorigen Jahres geurteilt hatte, dass bei der Versorgung mit Zytostatika-Rezepturen die freie Apothekenwahl hinter wirtschaftlichen Interessen der Kostenträger zurückzustehen habe, häufen sich entsprechende Ausschreibungen der Kassen. Nach den heftigen Kritiken in jüngster Zeit, will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Ausschreibungspraxis jetzt offenbar einen Riegel vorschieben.

10.10.2016

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© Foto: gautier7022 / iStock / Thinkstoc
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Ende vergangener Woche wurde ein Änderungsantrag der Bundesregierung zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) bekannt, wonach künftig unter anderem die freie Apothekenwahl (§ 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V) ausdrücklich auch für den Bezug parenteraler onkologischer Zubereitungen gelten soll. Darüber hinaus soll ein Passus im Sozialgesetzbuch V gestrichen werden, der es den Kostenträgern derzeit noch erlaubt, Lieferverträge und Preisabschläge mit Apotheken für Zyto-Zubereitungen zu vereinbaren. Kommenden Mittwoch soll der Entwurf des AM-VSG vom Kabinett beschlossen werden.

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In einer ersten Stellungnahme warnte der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Dr. Christoph Straub, vor einem Rückschritt. Mit ihrer kürzlich gestarteten Ausschreibung habe die Barmer erstmals auch „zahlreiche rechtsverbindliche Qualitätskriterien für die Versorgung mit Zytostatika definiert, die die Apotheken erfüllen müssen“.

Solche Qualitätsverbesserungen würden durch ein Ausschreibungsverbot verhindert, argumentiert der Kassenchef. Zudem sei das bisherige Versorgungsgeschehen „weitgehend intransparent und dadurch anfällig für Korruption“. Zustände, die durch ein Ausschreibungsverbot zementiert würden, so Straub weiter. Und: „Mögliche Wirtschaftlichkeitsreserven, die der Apotheker generiert, kämen der Versichertengemeinschaft nicht zu Gute“.

Ende vergangener Woche hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen noch betont, an den Ausschreibungen festhalten zu wollen und einen Gegenvorschlag der Apotheker, die Preisbildung der Zubereitungen zu ändern, abgelehnt.

Nachschlag bei der Honorierung

Der aktuelle Kabinettsentwurf hält ersten Berichten zufolge außerdem noch Erfreuliches zum Thema Honorierung für die Apotheken bereit. Danach soll zum einen der Fixzuschlag für Rezepturen künftig 8,35 Euro betragen (abzüglich wieder 1,77 Euro Kassenabschlag). Das BtM-Honorar soll von 26 Cent auf 2,91 Euro angehoben werden. Insgesamt entspräche das einem Honorarplus von rund 100 Millionen Euro. Die von einigen Politikern geforderte Deckelung für Hochpreiser hat keinen Eingang in den Entwurf gefunden.

Quelle: Ärzte Zeitung

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