Grünes Licht für 200-Euro-Hilfe für angehende PTA

(kib) Das Bundeskabinett hat heute die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler auf den Weg gebracht. Bis das Geld auf dem Konto ist, kann es aber noch etwas dauern. Denn vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundestag tritt das Gesetz zwar zum 01. Januar 2023 in Kraft. Der "Energiebonus" muss jedoch über eine zentrale Plattform beantragt werden. Diese befindet sich noch im Aufbau.

18.11.2022

Mann hält leuchtende Glühbirne in der Hand, daneben ein Sparschwein, Münzen
© Foto: Looker_Studio / stock.adobe.com
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Mit dem bereits Anfang September von der Bundesregierung vereinbarten dritten Entlastungspaket sollen auch die etwa 3,4 Millionen Studierende und Fachschüler entlastet werden, also auch Pharmaziestudenten und angehende PTA. Nun hat das Bundeskabinett grünes Licht gegeben. Der Bundestag muss noch zustimmen. Dann kann das Gesetz zum 01. Januar 2023 in Kraft treten.

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Stichtag 01. Dezember 2022

Voraussetzung für die 200-Euro-Hilfe ist, dass Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler am 01. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung waren und ihren Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zum genannten Stichtag hatten. Dann gibt es eine Einmalzahlung von 200 Euro, unabhängig von Wohngeld- oder Bafög-Bezug. 

Antrag über eine zentrale Plattform

Die Einmalzahlung muss über eine zentrale digitale Plattform beantragt werden. Diese befindet sich derzeit noch im Aufbau. Daher kann es noch etwas dauern, bis das Geld tatsächlich auf dem Konto gebucht wird.

Allerdings haben die Antragstellerinnen und -steller für den Antrag auch noch bis Ende September 2023 Zeit. Eine Auszahlung durch die zuständigen Stellen ist dann bis Ende 2023 möglich.

Eine Übersicht über weitere von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Entlastungen finden Sie hier

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Upday

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