Herzinfarkt: Aus für Omega-3-Fettsäuren zur Sekundärprophylaxe

(kib) Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sehen keinen Nutzen in der Einnahme von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Omega-3-Säurenethylester nach Herzinfarkt.

25.06.2019

Frau mit Herzinfarkt
© Foto: andriano_cz / stock.adobe.com
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Bereits am 6. Juni hatte der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur einen Durchführungsbeschluss erlassen. Diesen setzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun um, sodass das Gutachten des CHMP rechtsverbindlich wird.

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Das hat zur Folge, dass Omega-3-Fettsäure-haltige Arzneimittel, die eine Kombination aus einem Ethylester der Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure enthalten, nicht länger zur Sekundärprophylaxe nach Myokardinfarkt zugelassen sind.

Die Zulassung von Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln zur Behandlung der Hypertriglyceridämie ist hiervon nicht betroffen. Neue Sicherheitsbedenken zur Anwendung von Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln bestehen nicht. Die Produktinformationen werden aktualisiert.

Hier finden Sie die Information des BfArM zu Omega-3-Fettsäuren vom 18.06.2019.

Quelle: AkdÄ

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