Hilfstaxe für Rezepturen: Anlagen 1 und 2 gekündigt

(kib) Der Deutsche Apothekerverband hat die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfstaxe zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt. Ab Januar wird dann nach der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet.

26.09.2023

Fantaschale, Pistill etc: Salbenherstellung
© Foto: Gerhard Seybert / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Wie es in einer Mitteilung der ABDA heißt, hat der Deutsche Apothekerverband die Kündigung der Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 25. September einstimmig beschlossen.

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Vorausgesetzt, beide Vertragspartner einigen sich nicht doch noch, wird ab dem 01. Januar 2024 nach den Paragrafen 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet. Für alle Beteiligten bedeutet dies einen unnötigen Mehraufwand, heißt es in der Mitteilung. Doch der Deutsche Apothekerverband möchte mit der Kündigung die Blockadehaltung der Krankenkassen nicht mehr hinnehmen. „Wenn die Apotheken dringende und wichtige Rezepturen für Patientinnen und Patienten herstellen, dann müssen sie dafür auch angemessen bezahlt werden", sagte der Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann.

Hintergrund

Nach deutlichen Preiserhöhungen bei den Einkaufspreisen hatte der Deutsche Apothekerverband in den vergangenen Monaten nach eigenen Angaben mehrere Vorschläge zu Anpassungen bei der Abrechnung von Rezepturen gemacht, die der GKV-Spitzenverband aber jeweils ablehnte.

Die Hilfstaxe war schon häufiger Streitobjekt zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband. So hatte der Deutsche Apothekerverband beispielsweise 2018 die Anlagen 1 und 2 schon einmal gekündigt. Damals einigten sich beide Parteien noch rechtzeitig zum Jahresbeginn auf neue Preise.

Quelle: ABDA

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