IKK classic: Lieferausschluss für Hilfsmittel ab Juli

(kib) Ab dem 1. Juli dürfen Sie an Versicherte der IKK classic keine Hilfsmittel mehr abgeben, zumindest nicht zu Lasten der Krankenkasse. Grund: Der bis zum 30. Juni geltende Hilfsmittelversorgungsvertrag wurde bisher nicht verlängert.

03.06.2025

Gesundheitskarte
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Im Vorfeld hatten sich die IKK classic und der Deutsche Apothekerverband nicht auf eine Folgevereinbarung einigen können, berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ). Daher wird ab Juli für die IKK classic in der Apothekensoftware ein Lieferausschluss für Hilfsmittel hinterlegt sein.

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Seit 01. April 2024 müssen bestimmte apothekenübliche Hilfsmittel nicht mehr präqualifiziert werden. Auf welcher Grundlage und für welche Hilfsmittel das gilt, lesen Sie im Artikel „Neue präqualifizierungsfreie Hilfsmittel“.

Um Versicherte der IKK classic weiterhin mit Hilfsmitteln beliefern zu können, bleibt den Apotheken demnach nur der individuelle Beitritt zum Rahmenvertrag der IKK classic. Wie es in der DAZ heißt, warnen die Apothekerverbände jedoch davor, Einzelverträge abzuschließen – die Konditionen seien „wirtschaftlich nicht tragbar“.

Von dem Streit nicht betroffen ist der Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen. Dieser bleibt weiterhin bestehen.

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung

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