Impfen beim Hausarzt: Apotheken liefern Impfstoff

Um pünktlich am 7. April starten zu können, müssen die ersten Bestellungen bis Dienstag, 30. März, zwölf Uhr, bei ortsansässigen, die Praxen primär beliefernden Apotheken eingegangen sein, meldet die KBV. Dieser Rhythmus soll in den Folgewochen beibehalten werden: Bis Dienstag zwölf Uhr ist zu bestellen, am darauffolgenden Montagnachmittag wird geliefert. Ausnahme wegen Ostermontag: Erstmalige Lieferung am Dienstag, 6. April, beziehungsweise spätestens am Mittwoch, 7. April, bis 12 Uhr. Wegen der aktuellen Impfstoffknappheit ist die Bestellmenge zunächst auf 18 bis maximal 50 Dosen pro Arzt und Woche begrenzt. Das Abrechnungsprozedere soll in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegt werden.
Anforderung
Die Bestellung der Impfstoffe in der Apotheke erfolgt analog dem Sprechstundenbedarf über das Arzneimittelrezept Muster 16. Das je nach Produkt nötige Zubehör wie Spritzen, Kanülen und Kochsalzlösung erhält die Apotheke über den pharmazeutischen Großhandel und liefert es der Arztpraxis zusammen mit dem Impfstoff aus. Für die Erstimpfung sollen Ärzte ohne Angabe eines Herstellers generisch und dosisbezogen bestellen. Steht künftig mehr Impfstoff zur Verfügung, soll eine impfstoffspezifische Bestellung möglich sein. Für die Zweitimpfung muss der Arzt jedoch immer die konkret benötigten Dosen vorbestellen.
Zum 1. April erhalten die Corona-Impfstoffe zudem eine gesonderte Pharmazentralnummer (Bund-PZN). Das soll die Bestellung und die Abrechnung erleichtern. Die Rezepte werden dann gemäß der Corona-Impfverordnung mit der jeweiligen Bund-PZN bedruckt. Diese lauten für
- Comirnaty® von BioNTech/Pfizer: 17377588 (1 St.) und 17377571 (195 St.)
- COVID-19 Vaccine AstraZeneca: 17377625 (1 x 5 ml) und 17377619 (10 x 5 ml)
- COVID-19 Vaccine Moderna: 17377602 (1 x 5 ml) und 17377594 (10 x 5 ml)
- COVID-19 Vaccine Janssen: 17377648 (1 x 2,5 ml) und 17377631 (10 x 2,5 ml)
Lieferung COVID-19-Impfstoffe an die Arztpraxen
Die ABDA stellt auf ihrer Homepage im Mitgliederbereich detaillierte Infos zur Verfügung, wie die Lieferung der COVID-19-Impfstoffe an die Arztpraxen erfolgen soll.
Apotheken sollen die Impfstoffe möglichst bei ihrem Hauptlieferanten bestellen und die von ihnen zu beliefernden Praxen bis Donnerstag der Bestellwoche informieren, ob und in welchem Umfang sie die bestellten Mengen liefern können. So können Impftermine falls nötig verschoben werden. In der ersten Bestellwoche soll dies bereits am Mittwoch, 31. März 2021, geschehen.
Auslieferung
Mit der Auslieferung des Impfstoffes in Kühlboxen bei einer Temperatur von 2 bis 8 °C durch die Apotheke erhält die Arztpraxis ein Begleitdokument. Darauf ist der Auftauprozess des ultratiefgekühlten BioNTech/Pfizer Impfstoffes mit Auftauzeitpunkt und dem damit zusammenhängenden Ende der Haltbarkeit vermerkt. Aus Stabilitätsgründen muss das Präparat innerhalb von 120 Stunden verimpft werden.
Artikel aktualisiert am 30.3.21
Haltbarkeit von Comirnaty®
Aufgetaut und ungeöffnet
- maximal 120 Stunden beziehungsweise fünf Tage im Kühlschrank bei 2 bis 8°C (inkl. Zeit für Auftauen und Transport)
- zwei Stunden bei Raumtemperatur bis 30°C.
Rekonstituiert
- sechs Stunden bei 2 bis 30°C ab dem Zeitpunkt der Verdünnung
Quelle: KBV, Ärzte Zeitung, Gelbe Liste