Impfungen in Apotheken finanziell abgesichert

Apotheken und Krankenkassen haben sich auf eine zukunftsweisende Vergütungsregelung geeinigt, die auch für alle laufenden Corona-Impfungen sowie alle künftigen Impfungen in den Apotheken gilt, heißt es in einer Pressemitteilung der ABDA.
Gültig ab 15. Oktober
Der neue „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt ab dem 15. Oktober 2025.
Neben der diesjährigen, einmaligen Erhöhung des Apothekenhonorars für Grippeschutzimpfungen in Apotheken regelt der Vertrag vor allem die regelhafte Anpassung sämtlicher Impfhonorare für Apotheken ab dem 1. September 2026 nach festgelegten Kriterien.
Daten und Fakten
Mehr als 14.000 Apothekerinnen und Apotheker haben sich seit 2020 von ihren Landesapothekerkammern zur Durchführung von Schutzimpfungen schulen lassen.
In der Herbst- und Wintersaison 2024/2025 führten rund 1.400 Apotheken mehr als 120.000 Grippeschutzimpfungen durch. Dazu kamen im Kalenderjahr 2024 noch knapp 80.000 Corona-Impfungen in Apotheken.
Quelle: ABDA